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Samstag, 2. August 2014

die Argys wollens jetzt aber genau wissen....und hoffen bei unterliegen OLG nach Karlsruhe zu kommen......

in dem Rechtsstreit
Republik Argentinien
gegen
nn Koch

8 U 83/14

begründen wir namens der Beklagten und Berufungsklägerin {Beklagten) die mit Schriftsatz
vom 12. Mai 2014 eingelegte Berufung gegen das am 10. April 2014 verkündete und
am 16. April 2014 zugesteiite Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-28 0 2/13}
und stellen folgende Anträge:

1. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. April 2014 {Az. 2-28 0 2/13)
abzuändern und die Klage in vollem Umfang kostenpflichtig abzuweisen,

2. hilfsweise: unter Aufhebung des angefochtenen Urteils, den Rechtsstreit zur erneuten
Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

Vorsorglich für den Fall des'Unterliegens wird beantragt,

3. der Beklagten Vollstreckungsschutz zu gewähren und

4. die Revision zuzulassen.

ich werde in loser Folge einige Highlights aus den 23 Seiten bloggen.....

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