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Donnerstag, 16. Oktober 2014

Ansage an jack11 und seine Anwaltsschlampe sarah1....zu pari passu und II ZR 381/13....

na über dieses hingehaltene stöckchen bist du aber wie zu erwarten schnell gesprungen.....

singer als meister des pari passu plays....und du dilettierst in frankfurt mit bereits rechtshängigen stücken rum.....

revision ist zugelassen.....das eingelegt wurde....davon ist mir nichts beknnt....

II ZR 381/13 ist für solarworldklagen nicht einschlägig....ausser obiter dictum das schuldverschreibungen dauerschuldverhältnisse sin und somit den §§ 314 und 490 zugänglich....

4 Kommentare:

  1. II ZR 381/13 ist für solarworldklagen nicht einschlägig

    Traeum weiter , du juristischer Blindgaenger.

    P.s.
    Und in Bezug auf Pari Passu bist du schlecht informiert.

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  2. P.s.
    Und in Bezug auf Pari Passu bist du schlecht informiert......dnn klär den geneigten leser auf....

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    1. Diejenigen, die es angeht, wissen was Sache ist.
      Im Übrigen sollte man dir als geschädigter Anleger in SAchen Argentinien noch nicht mal die Uhrzeit sagen, da du ja eng mit den Argyanwälten gegen die Kläger zusammenarbeitest und alles machst, um deren ANsprüche und Klagen zu Fall zu bringen.

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