na über dieses hingehaltene stöckchen bist du aber wie zu erwarten schnell gesprungen.....
singer als meister des pari passu plays....und du dilettierst in frankfurt mit bereits rechtshängigen stücken rum.....
revision ist zugelassen.....das eingelegt wurde....davon ist mir nichts beknnt....
II ZR 381/13 ist für solarworldklagen nicht einschlägig....ausser obiter dictum das schuldverschreibungen dauerschuldverhältnisse sin und somit den §§ 314 und 490 zugänglich....
II ZR 381/13 ist für solarworldklagen nicht einschlägig
AntwortenLöschenTraeum weiter , du juristischer Blindgaenger.
P.s.
Und in Bezug auf Pari Passu bist du schlecht informiert.
dann kläre den geneigten leser doch auf....
LöschenP.s.
AntwortenLöschenUnd in Bezug auf Pari Passu bist du schlecht informiert......dnn klär den geneigten leser auf....
Diejenigen, die es angeht, wissen was Sache ist.
LöschenIm Übrigen sollte man dir als geschädigter Anleger in SAchen Argentinien noch nicht mal die Uhrzeit sagen, da du ja eng mit den Argyanwälten gegen die Kläger zusammenarbeitest und alles machst, um deren ANsprüche und Klagen zu Fall zu bringen.