"....Auch der Kaufzeitpunkt der Anleihen durch die Klägerin erst nach Bekanntgabe fi
nanzieller Schwierigkeiten der Emittentin Anfang 2013 zu einem Marktpreis von nur
22 % des Nennwertes ist für die Ausübung des Kündigungsrechts unerheblich. ....."
O-Ton OLG Frankfurt Kündigungsklage vs Solarworld sep/okt 2014 (ein Urteil von immerhin 23 Seiten Länge....)
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