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Freitag, 10. April 2015

Über dieses BGH-Urteil hatte sich der BdV in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg „entsetzt“ gezeigt. Durch die fehlende Pflicht zu mehr Transparenz seien „dem legalen Betrug der Versicherer weitere Tore geöffnet worden“. Weil der Kläger Mitglied des BdV ist, habe der Verband ihn nun bei seiner Verfassungsbeschwerde unterstützt, teilte der BdV am Donnerstag mit. Das Urteil des BGH stehe „nicht mit dem Grundgesetz in Einklang“.

LEBENSVERSICHERUNGEN
Verfassungsbeschwerde für mehr Transparenz

Der Bund der Versicherten unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen ein BGH-Urteil. Dem Beschwerdeführer waren vom BGH Informationen über die Berechnung seiner kapitalbildenden Lebensversicherung verweigert worden.
KarlsruheDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit der Forderung nach mehr Transparenz bei den Ausschüttungen der Lebensversicherer befassen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging ab Karsamstag beimBundesverfassungsgericht ein, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe bestätigte. Die Beschwerde wird vom Bund der Versicherten (BdV) unterstützt.
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Der Beschwerdeführer hatte bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen. 2008 zahlte dieAllianz 28.026 Euro aus. Gerichtlich hatte der Mann mehr Geld sowie Auskunft über die Berechnung der Zahlung verlangt. Umstritten waren insbesondere die ausgeschütteten Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven.
Anfang Februar lehnte dann der BGH eine Auszahlung höherer Bewertungsreserven ab. Der Antrag auf Auskunft blieb aus formalen Gründen ohne Erfolg: Abgesehen von den Bewertungsreserven habe er die Gesamtberechnung seiner Ausschüttung gar nicht in Frage gestellt.
Über dieses BGH-Urteil hatte sich der BdV in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg „entsetzt“ gezeigt. Durch die fehlende Pflicht zu mehr Transparenz seien „dem legalen Betrug der Versicherer weitere Tore geöffnet worden“. Weil der Kläger Mitglied des BdV ist, habe der Verband ihn nun bei seiner Verfassungsbeschwerde unterstützt, teilte der BdV am Donnerstag mit. Das Urteil des BGH stehe „nicht mit dem Grundgesetz in Einklang“.
Das Bundesverfassungsgericht wird nun zunächst prüfen, ob es die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annimmt.

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