Also hatten die Argis in den vergangenen 16 Jahren sozusagen ein virtuelles Triple-A-Rating - jedenfalls im Nachhinein. %ᵕ3ᵕ%
Wenn das Angebot der ARgentinier zum Tragen kommt, dann war es jedenfalls richtig die Ungebote 2005 und 2010 nicht anzunehmen. Und falls die Verjährungskarte beim neuen Umtausch tatsächlich gezogen werden sollte, dann war es auch richtig zu klagen.
Wenn es um richtige Doooofanwälte geht dann bist du doch dafür der Spezialist. Erzähl deinen Lesern doch mal, wie du mit Hilfe deiner "EXpertenanwälte" dein Mittelstandsanleihengeschäftsmodell grandios gegen die Wand gefahren hast. BGH XI ZR 488/14 lässt grüssen. Lol. Stell doch mal dieses Urteil in deinen Deppenblog, dann würdest du mal was sinnvolles machen.
Ach so, deine "Expertenanwälte" versuchen das ja totzuschweigen, um immer noch ein paar unbedarfte Anleger anzulocken und ihnen eine Klage schmackhaft zu machen.
Hättest mal besser auf jack11 gehört, der hat nämlich schon bei Zeiten vor BGH XI ZR 488/14 vor diesen Klagen und deinem GEschäftsmodell gewarnt. Aber wem nicht zu raten ist dem ist eben nicht zu helfen und der zahlt dann halt die Zeche. So wie du. Satz mit X. War wohl nix.
Wenn es um richtige Doooofanwälte geht dann bist du doch dafür der Spezialist. Erzähl deinen Lesern doch mal, wie du mit Hilfe deiner "EXpertenanwälte" dein Mittelstandsanleihengeschäftsmodell grandios gegen die Wand gefahren hast.
AntwortenLöschenBGH XI ZR 488/14 lässt grüssen. Lol.
Stell doch mal dieses Urteil in deinen Deppenblog, dann würdest du mal was sinnvolles machen.
Ach so, deine "Expertenanwälte" versuchen das ja totzuschweigen, um immer noch ein paar unbedarfte Anleger anzulocken und ihnen eine Klage schmackhaft zu machen.
Hättest mal besser auf jack11 gehört, der hat nämlich schon bei Zeiten vor BGH XI ZR 488/14 vor diesen Klagen und deinem GEschäftsmodell gewarnt.
Aber wem nicht zu raten ist dem ist eben nicht zu helfen und der zahlt dann halt die Zeche. So wie du.
Satz mit X. War wohl nix.