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Montag, 8. Februar 2016

Eine Option für Anleihegläubiger wäre es auch, die Papiere beim jetzigen Tiefstkurs zu verkaufen. Das würde zwar einem Totalverlust nahekommen. Zumindest könnten Anleger diesen Verlust aber noch steuerlich absetzen. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist das generell nicht mehr möglich

Steuervorteil statt Totalverlust

Dass auch die Auszahlung an deutsche Anleger in Gefahr ist, musste ihnen spätestens seit der Einladung zu einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar klarwerden. Dort sollen sich Anleger der im April fälligen Anleihe ¬ Volumen 52 Millionen Euro – bereit erklären, die Laufzeit um zwei Jahre zu verlängern und eine Reduzierung der Zinsen auf 5,25 Prozent hinzunehmen.
Zur Begründung heißt es: Erfolgversprechende Gespräche zur Optimierung der Kapital- und Finanzstruktur hätten nicht finalisiert werden können. Womöglich verlängern Anleger mit einer Zustimmung zur Verlängerung der Anleihe-Laufzeit die Misere nur.
Ob es am 10. Februar überhaupt zu der von German Pellets vorgeschlagenen Verlängerung der Anleihelaufzeit bei gleichzeitig verringertem Zinssatz kommt, ist fraglich. Die Gesellschaftersammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 Prozent des Anleihekapitals dort vertreten sind. Sollten genug Anleihegläubiger zusammenkommen, müssten 75 Prozent von ihnen der Zeitverlängerung zustimmen.
Scheitert die Abstimmung beim ersten Versuch an mangelnder Präsenz, genügen an einem zweiten Termin, der laut German Pellets am 26. Februar stattfinden könnte, 25 Prozent des Anleihekapitals der betroffenen Anleihe. Auch hier müssen 75 Prozent des vertretenen Kapitals zustimmen.
Die Anlegerschutzgemeinschaft SdK hält eine Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre für wenig sinnvoll. „Das löst keinerlei der vorhandenen operativen Probleme“, heißt es dort. Anlegerschützer möchten dennoch das Unternehmen retten. Sie stimme einer Verlängerung der Laufzeit von maximal sechs Monaten zu, heißt es bei der SdK. Aber dies auch nur unter der Bedingung, dass Geschäftsführer Peter Leibold zurücktritt, Interimsgeschäftsführer eingesetzt werden und sämtliche Gesellschafteranteile einem Treuhänder übertragen werden.
Einen entsprechenden Gegenantrag favorisieren auch die Berater CMS/Houlihan Lokey. Anleihegläubiger sollten zudem einen gemeinsamen Vertreter wählen, um Einfluss auf die Firmenpolitik zu nehmen. Eine Option für Anleihegläubiger wäre es auch, die Papiere beim jetzigen Tiefstkurs zu verkaufen. Das würde zwar einem Totalverlust nahekommen. Zumindest könnten Anleger diesen Verlust aber noch steuerlich absetzen. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist das generell nicht mehr möglich

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