Die Aktionäre der WGF AG, die gemeinsamen Vertreter nach dem alten Schuldverschreibungsgesetz und der Aufsichtsrat haben in der Hauptversammlung am 27.01.2016 bestätigt, dass für Teile des Portfolios Neubewertungen von externen Gutachtern durchgeführt werden. Die nunmehr vorliegenden Gutachten ergaben zum Stichtag 9.02.2016 wider Erwarten einen erheblichen Abschreibungsbedarf.
Leute, wie naiv seit ihr? Solche Aussagen sind doch vorgeschoben:
1.) In einer Phase des Heißlaufens von Immobilienpreisen ist es sehr unwahrscheinlich, ein Immobilienportfolio insolvenzreif in den Sand zu setzten. Das würde nur Vollidioten gelingen, für die ich WGF nicht halte. Notfalls bietet man das Projekt der Stadt für die Flüchtlingsunterbringung an und verdient sich so eine goldene Nase. 
2.) Die Überschuldung ist eingetreten, weil aus dem Unternehmen Geld für Vergleiche wegen Prospekthaftungsklagen abgeflossen und Prozesskostenrückstellungen gebildet werden mussten. Dieses Geld fehlte in der Bilanz und hat dann zur Überschuldung geführt. Wäre das Geld noch im Unternehmen, hätte auch die Neubewertung des Portfolios nicht zur Überschuldung geführt. Die Prospekthaftungskläger vermehrten sich exponentiell und die Rückstellungsbildung hat dann zur Überschuldung geführt. In diesem Zusammenhang hat man den Projektwert (hier: Wert eines unfertigen Entwicklungs-Portfolios) auf Liquidationswertbasis neu bewertet, was bei der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz immer erfolgt. 
3.) Selbstverständlich wird niemand offiziell das Wort Prospekthaftung in den Mund nehmen. Hier kann sehr schnell die Brücke zur persönlichen Haftung und zum Haftungsdurchgriff geschlagen werden. Es schützt jetzt eine Hand die andere und man schiebt die Schuld "dem Markt" in die Schuhe ...