Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 11. Februar 2016

wir arbeiten bereits an einer vorgeschalteten Gehörsrüge und daran anschliessende Verfassungsbeschwerde und an einer selbstständigen Verfassungsbeschwerde.......

Rolf,

wenn der BGH so argumentiert:

"Auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung der Schuldverschreibung bleibt dessen Inhaber Gläubiger des Emittenten, bis dieser die Forderung vollständig erfüllt hat. Erst dann ist das Schuldverhältnis endgültig beendet. Die Kündigung der Schuldverschreibung dient nur dazu, die Fälligkeit der darin verbrieften Forderung herbeizuführen und dadurch den Leistungszeitpunkt festzulegen oder vorzuverlegen."

… dann ist das purer Unsinn. Das haben die Richter aus einem ZIP-Aufsatz von Lobbyisten abgeschrieben. Absolut unwürdig für den BGH.

Die richtige Argumentation lautet:

Mit der Kündigung der Anleihe oder deren Laufzeitende ist das Vertragsverhältnis definitiv beendet. An die Stelle des vertraglichen Schuldverhältnisses tritt ein neues Schuldverhältnis auf Zahlung des Nominalbetrages (analoge Anwendung von § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Gläubigerbeschluss kann die Kündigung oder das Vertragsende nach Laufzeitende jedoch annullieren – und zwar aufgrund der Rechtsinnovation der kollektiven Bindung.     

Offensichtlich hatten die Richter nicht den Mut, meine Annullierungstheorie aufzugreifen, weil diese dem deutschen Recht fremd ist. Stattdessen haben sich die Richter das Recht zurecht gebogen, wohlwissend was es für den Standort Deutschland bedeutet hätte, wenn sie die Kündigungen gutgeheißen hätten. Dann würden in der BRD bzw. nach deutschem Recht keine Bonds mehr emittiert werden und ein Milliardenschaden durch Abwanderung der Emissionsabteilungen der Banken nach London wäre die Folge gewesen.

Sollte meine exotische Theorie nicht greifen, dann waren deine Kündigungen wirksam. Wolltest du eigentlich zum BVerfG gehen?


Gruß,

1 Kommentar:

  1. Wer immer diesen Brief oder mail geschrieben hat, verdient bereits jetzt die Nominierung für den Comedy -Preis des Jahres.
    :-)

    AntwortenLöschen