tag:blogger.com,1999:blog-3030891296885816884.post6028557306674988142..comments2023-10-31T13:44:35.261+01:00Comments on rolf`s griechenland blog: Was die Spassvögel von Carpevigo im Julie 2013 für ein Possenstück abgezogen haben.....sie beschliessen am 18.7.13 eine bereits am 9.7.13 ausgelaufene/fällig gewordene Anleihe in ihrer Laufzeit zu verlängern.......Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-3030891296885816884.post-54544910925056930562014-09-26T18:08:26.340+02:002014-09-26T18:08:26.340+02:00Das ist laut dem BGH Urteil II ZR 381/13 eine legi...Das ist laut dem BGH Urteil II ZR 381/13 eine legitime und zu beanstandende Vorgehensweise eines in Probleme geratenen Unternehmens.<br />Selbst eine bereits endfaellige Anleihe kann daher durch entsprechenden Beschluss im Rahmen des SchVG noch in der Laufzeit verlaengert werden.<br />Das bedeutet im Schlusse a maiore ad minus , dass auch Kuendigungen , die vor einer solchen Glaeubigerversammlung ausgesprochen wurden nicht davor schutzen, dass der Schuldner durch entsprechenden Mehrheitsbeschluss der Glaueubigerversamlung rueckwirkend Aenderungen an den Anleihebedingungen vornehmen kann.<br />Der BGH sagt in dieser Entscheidung ganz klar, dass die Anleiheinhaber insoweit keinen Vertrauensschutz bzw. Bestandsschutz geniessen.Anonymousnoreply@blogger.com