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Mittwoch, 15. Oktober 2014

1. Abschleichen // das Unwort im Bankenbereich.....

1. Abschleichen

In der Regel erfolgt keine Auszahlung der Depotvermögen in bar. Vielmehr wird dem Kunden ein Scheck ausgehändigt.
Das Abschleichen wird bereits durch den Umstand erschwert, dass die Schweizer Banken Barauszahlungen äußerst
restriktiv handhaben. Diese restriktive Handhabung beruht auf bankinternen Richtlinien. Danach haben die Kunden die
Wahl zwischen einem Barscheck oder Überweisung ihrer Gelder.[6] Die Gelder sind also an anderer Stelle in den
Kreislauf der Kreditwirtschaft einzuführen. Dies führt zu einer buchungstechnischen Erfassung, die generell
nachvollziehbar ist.

[6] Vgl. Bach, PStR 2012 S. 32.

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