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Donnerstag, 5. April 2012

GRI hat starkes Interesse an einem Steuerabkommen (siehe DE-CH / ENG-CH)...Verhandlungen werden aufgenommen/weitergeführt

Sollte das Abkommen zustande kommen, werden die Schweizer Banken für GRI die Steuern einziehen und an GRI transferieren.

Bei vorhandenen Titeln vs GRI (falls GRI den CHF-Bond nicht verzinst oder tilgt wird kurz darauf ein solcher im Markt sein), wird dieser Auszahlungsanspruch von GRI an die Schweiz gepfändet.

Aus der Argy-Pfändungsorgie in Deutschland ist mir wohl bekannt, dass Steuern hoheitlich sind und somit nicht pfändbar sind; dass kann in der Schweiz u.U. anders sein....wäre zu prüfen.

Da der Steuereintreibungsprozess durch die Banken ja beendet ist, wäre auch die Überlegung greifend, dass der Auszahlungsanspruch von GRI an CH kein hoheitlicher geschützter Prozess ist.

goggelt mal nach einschlägigen Urteilen des obersten Schweizer Gerichtes in Lausanne

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