Ich bereite gerade eine Klage vs PBA (Provinz Buenos Aires) aus der BUA96 in Zürich vor. Was mir als erstes besonders auffällt und für die GRI05 von bedeutung ist, die Schweiz kennt kein Zinseszinsverbot wie wir im BGB.
Das heisst, rückständige (sollte GRI am 5.7. keine Zinsen zahlen) Zinsen müssen mit dem in den ALB vereinbarten Zinsen verzinst werde. Ansonsten setzt der Zins von 5% ein; der ist hier natürlich höher, so dass man darauf rekurriert.
Beide Bonds (BUA96 und GRI05) haben die Credit Suisse in Zürich als Prozessagenten.
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