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Donnerstag, 13. September 2012

Nach dem Urteil der Verfassungsrichter Jetzt geht’s um die Zentralbank


Nach dem Urteil der Verfassungsrichter Jetzt geht’s um die Zentralbank

12.09.2012 ·  Das Verfassungsgericht hat den ESM unter Auflagen gebilligt - so lautet die Nachricht des Tages. Doch eine Erkenntnis ist noch wichtiger: Jetzt gucken die Richter auf die Anleihenkäufe der EZB. Ein Kommentar.
Von Patrick Bernau
Was das Verfassungsgericht heute entschieden hat, war nicht der Wunsch der Deutschen. Die Richter haben den europäischen Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt vorläufig passieren lassen - das wollte nur ein Viertel der Deutschen, mehr als die Hälfte war dagegen. Doch zum Glück ist in dem Urteil auch deutlich geworden: Die wichtigste Entscheidung kommt erst noch.
Die Genehmigung des Rettungsfonds rückt heute in den Hintergrund. Was wäre schon passiert, wenn das Gericht den ESM abgelehnt hätte? Im Grunde nicht viel. Denn die Hauptlast der Euro-Finanzierung liegt sowieso nicht mehr auf den diversen Rettungsfonds. Seit die Europäische Zentralbank in der vergangenen Woche angekündigt hat, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, ist sie der eigentliche Akteur. Zwar müssen die Staaten noch einen der Rettungsschirme in Anspruch nehmen und auch Auflagen hinnehmen - aber es gibt eben nicht nur den dauerhaften ESM, sondern auch noch die zeitlich begrenzte EFSF. Und das Geld für die maroden Staatshalte stammt jetzt sowieso zum größten Teil von der Zentralbank.

Das Gefährliche geschieht bei der EZB

Das ist das eigentlich Gefährliche. In den Jahren nach 2000 hat die Europäische Zentralbank ein Übermaß an Geldschöpfung zugelassen und die Krise so mit verursacht: Das Geld musste irgendwo angelegt werden, es fand die Staatsanleihen der Peripheriestaaten. Also sanken die Zinsen für diese Staaten, was zum Schuldenmachen verleitete - bis deutlich wurde, dass so niedrige Zinsen nicht angemessen waren.
Video: Gauweiler unzufrieden mit Karlsruher Entscheidung
Jetzt will EZB-Chef Draghi die Zinsen mit neuen Anleihenkäufen künstlich niedrig halten. Dafür gibt er neues Geld aus. Er verspricht zwar, das dafür eingesetzte Geld anderswo wieder einzusammeln, indem Notenbankkredite an Geschäftsbanken zurückgefahren werden. Aber dieses Manöver ist der EZB schon bei früheren Anleihenkäufen nicht vollständig gelungen. Darum drohen neue Blasen.

Gut, dass die Richter auf die EZB gucken

Dafür war die Unabhängigkeit der Notenbank nicht gedacht. Notenbanken sind gerade deshalb unabhängig, damit Staatshaushalte und Geldpolitik getrennt sind. Jetzt aber verwischt EZB-Chef Draghi diese Trennung - und er unterliegt dabei keiner Kontrolle. Der Bundestag jedenfalls muss künftig zwar jeden zusätzlichen Euro an den ESM genehmigen, auf die Haushaltspolitik der EZB hat er aber keinen Einfluss.
Die EZB darf keine Haushaltspolitik machen. Es ist gut, dass die Verfassungsrichter dieses Problem erkannt haben. Und es ist noch besser, dass sie es in den nächsten Monaten im Hauptverfahren genau anschauen werden.
Quelle: FAZ.NET

 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/nach-dem-urteil-der-verfassungsrichter-jetzt-geht-s-um-die-zentralbank-11887478.html

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