Montag, 21. April 2014

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt......// für vor Aug 2009 begebene Anleihe nach wie vor gültig

Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen




Titel:Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.
Fundstelle:Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 47, Seite 691 - 698
Fassung vom:4. Dezember 1899
Bekanntmachung:9. Dezember 1899
Quelle:Scan auf Commons


http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz,_betreffend_die_gemeinsamen_Rechte_der_Besitzer_von_Schuldverschreibungen

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