DOGAG Deutsche Öl & Gas AG V O R S I C H T beim Erwerb vorbörslicher Aktien!! Totalverlustrisiko droht!
Ob die Aktien irgendwann einmal das Wert sind, was man Ihnen vorrechnet bei solchen Geschäften ist den Unternehmen egal, denn die haben oft mit dem Verkuaf der vorbörslichen Aktien bereits das “goldene Geschäft” gemacht. Wie uns mehrere User berichten versucht das Unternehmen derzeit seine Aktien an den Mann respektive die Frau zu bringen. Zusätzlich versucht man auch auszuzahlende Fondsanteilansprüche nicht in BAR auszahlen zu müssen, sondern auch diese in Aktien zu tauschen. Wir raten von solchen “Tausch- und Auszahlungs-kompensationsgeschäften” dringend ab. Das ist ein Zockergeschäft für den Anleger. Lassen Sie sich hier IHR Ihnen zustehendes BarGeld ausbezahlen. Manche unserer User stellen uns auch die Frage” hat die ECI das Geld zum BAR- ausbezahlen nicht?” . Nun, diese Frage werden wir an das Unternehmen weitergeben. Wir haben bei den Emissionen zu keinem Zeitpunkt ein gutes Gefühl gehabt, da wir die Entstehungsgeschichte des Unternehmens kennen. Wesentliche Führungspersonen waren einst stark im Vertrieb des Unternehmens ACI Dubai Fonds engagiert. Wir hoffen nicht das dies ein “schlechtes Omen” für die Anleger ist. Wirklich belastbare Zahlen der Fonds liegen bis heute nur im negativen Bereich vor. Siehe auch den dazu von uns verfassten separaten Artikel auf diebewertung.de.

Im Zuge der Liquiditätsbeschaffung bieten die Initiatoren im so genannten Private Placement (Privatplatzierung) Aktien direkt oder über Vermittler an. Das wesentliche Verkaufsargument für die Kapitalanlage ist, dass sich der Wert der Aktien aufgrund des geplanten Börsengangs erheblich steigern werde. Da der Kaufpreis einer Aktie aber autonom d.h. in einer nicht nachvollziehbaren Formel festgelegt wird, ist der Wert des Papiers willkürlich von dem Verkäufer frei bestimmbar. Diese Anlageform eignet sich daher nur für sehr erfahrene Anleger, die die mögliche Wertsteigerung der Aktie beurteilen können.
Erschwerend für den Anleger ist weiter, dass es für den Fall des scheiterns des geplanten Börsengangs keinen Markt gibt, auf dem der Anleger seine Aktie wieder veräußern könnte, was ein Veräußern gar nicht oder nur mit hohen Abschlägen möglich macht.