Montag, 19. Januar 2015

Sprungrevision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden. Das Verfahren wird dort unter dem Az. XI ZR 47/14 geführt.

Republik Argentinien gegen Koch
ist in einem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig gewesenen Rechtsstreit
(Az. 2 - 24 O 95/13), in dem die Beklagte dieselben völkerrechtlichen Rechtsprobleme
aufgeworfen hat, wie sie hier in das Berufungsverfahren eingeführt worden
sind, Sprungrevision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden. Das Verfahren wird
dort unter dem Az. XI ZR 47/14 geführt.

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