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Donnerstag, 11. Juni 2015

Europäischer Gerichtshof Noch ein „Ja, aber“? Erwartet wird ein historisches Urteil: In der kommenden Woche wird der Europäische Gerichtshof über die Befugnisse der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen entscheiden – sie darf wohl so weitermachen, wenn auch in bestimmten Grenzen.


Europäischer GerichtshofNoch ein „Ja, aber“?

Erwartet wird ein historisches Urteil: In der kommenden Woche wird der Europäische Gerichtshof über die Befugnisse der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen entscheiden – sie darf wohl so weitermachen, wenn auch in bestimmten Grenzen.

© DPAVergrößernVerkörpert den Korpsgeist des Europäischen Gerichtshofs seit mehr als einer Dekade mit Macht und Geschick: Der Grieche Vassilios Skouris
Eine Ära geht in Europa zu Ende. Die des Euros? Des Rechtsstaats? Oder die einer EU mit Griechen und Briten? Nein, erst einmal endet bald die Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs. Das ist mehr als eine Personalie. Nach zwölf Jahren verlässt der Grieche Vassilios Skouris das Gericht in Luxemburg, also das Organ, das für die Wahrung des Rechts der Europäischen Union zuständig ist - und in der kommenden Woche über die Befugnisse der Europäischen Zentralbank anlässlich der Euro-Rettung entscheidet.
Ein historisches Urteil, schon weil zum ersten Mal das Bundesverfassungsgericht den Luxemburger Richtern eine Frage zur Entscheidung vorgelegt hat: Ist der Beschluss der EZB zum vermeintlich unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen mit Europarecht vereinbar? Nach Ansicht des Zweiten Senats in Karlsruhe sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die EZB damit über ihr Mandat für die Währungspolitik hinausgeht, in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Karlsruhe hält es aber für möglich, durch eine einschränkende Auslegung des EZB-Beschlusses im Lichte der Verträge zu einer rechtskonformen Auslegung zu gelangen.
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Kein leichter Fall, auch nicht für den Europäischen Gerichtshof. Denn das Bundesverfassungsgericht hat seinen Finger tief in eine europäische Wunde gelegt - und präsentiert den Luxemburger Kollegen sein ganzes „Ja, aber“-Arsenal. Also: Ja, Europarecht geht dem nationalen Recht vor, aber Karlsruhe wacht über die deutsche Verfassungsidentität und den unabdingbar gebotenen Grundrechtsstandard. Europäische Akte, die offenbar außerhalb des Rechts liegen, entfalten demnach hierzulande keine Wirkung. „Da könnte ja jeder kommen“ lautet das Luxemburger Gegenargument.
Skouris selbst hat mehrfach deutlich gemacht, dass er in den europäischen Verträgen die Vorbehalte, die Karlsruhe für Deutschland reklamiert, nicht finden könne. Anderseits hat das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen Schritte der europäischen Integration mitgetragen, für diesen Weg aber die Schranken des Grundgesetzes deutlich gemacht. In einem „Kooperationsverhältnis“ sieht man sich: Und das gibt es tatsächlich. Man kennt sich gut.
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© AFPVergrößernVideografik: Die Anleihekäufe der EZB erklärt
Das war jetzt wieder in Luxemburg zu sehen, als Vassilios Skouris ein „Liber amicorum“ überreicht bekam, eine Festschrift also. Und zwar von „seinen“ Richtern, den höchsten Juristen der übrigen EU-Organe sowie auch von hohen Richtern der Mitgliedstaaten. Wie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Er gehört auch jenem kleinen Gremium an, das die von den Regierungen für das Luxemburger Richteramt vorgeschlagenen Bewerber unter die Lupe nimmt. Skouris wurde gewürdigt als Gesicht des Gerichts, als derjenige, der für ein einheitliches Auftreten sorgt.

Machtkämpfe und Fraktionen

Tatsächlich ist die Macht des Gerichtspräsidenten nicht zu unterschätzen. Er wird, wie an internationalen Gerichten nicht unüblich, aus dem Kreis der Richter gewählt. Klar, dass es da zu Machtkämpfen und zur Bildung von Fraktionen kommt. Es kann auch passieren, dass inhaltliche Gerichtsentscheidungen mit Abstimmungen bei der Präsidentenwahl verknüpft werden. Nach dem Motto: Ich stimme für dich, wenn du mir auf anderen Feldern entgegenkommst. Zwar sind „Geschäfte“ und Mehrheitsbildungen auch in nationalen Gerichten nicht unüblich.
Europäischer Gerichtshof Feature© DPAVergrößern„Da könnte ja jeder kommen“: Widerspricht der Europäische Gerichtshof in Luxemburg dem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter?
Doch wählen etwa die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihren Präsidenten und den Vizepräsidenten nicht selbst - und die Amtszeit der Richter ist auf 12 Jahre begrenzt. Beim Europäischen Gerichtshof sind es sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Das kann zu Abhängigkeit von der nationalen Regierung führen, die über eine neue Nominierung für Luxemburg entscheidet. Und dann mag, so wird erzählt, einem Richter die Frage gestellt werden: Willst du in Luxemburg weiterhin 20.000 Euro im Monat verdienen - oder bald in deiner Heimat wieder ein Zehntel davon? Dabei haben die Richter natürlich ihren eigenen Stolz, und der Europäische Gerichtshof hat natürlich einen eigenen Korpsgeist entwickelt.
Den verkörpert Vassilios Skouris, der in Deutschland ausgebildete Staatsrechtslehrer, seit mehr als einer Dekade mit Macht und Geschick. Er vertritt das Gericht nicht nur selbstbewusst nach außen; er hat auch die Kompetenz, intern die Fälle zu verteilen. Natürlich gibt es auch interne Kritik, aber auf der Veranstaltung zu seinen Ehren schimmerte das natürlich allenfalls durch. Es nannte sich Kolloquium, bestand aber nicht aus einer Diskussion, sondern aus dreizehn kleinen Reden auf den Präsidenten und sein Gericht. Gesprochen wurde auf Französisch, der Arbeitssprache, und auf Englisch: Andreas Voßkuhle benutzte beide Sprachen und hielt sich an die Vorgabe: kein deutsches Wort für den deutschen Staatsrechtslehrer Skouris. Dabei sprechen nicht wenige Richter deutsch. Für die Südländer scheint es aber vor allem wichtig zu sein, dass der Europäische Gerichtshof kein „nördliches“ Rechtsprechungsorgan wird.

Neuer Präsident wird im Herbst gewählt

Wer wird Skouris folgen? Nächster Präsident könnte der jetzige Vizepräsident Koen Lenaerts aus Belgien werden. Oder Allan Rosas aus Finnland. Mit beiden wird auch das Bundesverfassungsgericht leben können. Doch ein neuer Präsident wird erst im Herbst gewählt. Noch unter Skouris wird der Europäische Gerichtshof am kommenden Dienstag seine Entscheidung zur Karlsruher Vorlage verkünden - vermutlich wird sie inhaltlich nicht weit weg vom Gutachten des Generalanwalts sein. Er kam zu dem Schluss, das Ankauf-Programm könne als rechtmäßig angesehen werden, „vorausgesetzt, dass die EZB, wenn das Programm zur Anwendung gelangen sollte, die Begründungspflicht und die Erfordernisse, die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben, streng einhält“.
Als unwahrscheinlich gilt, dass die Luxemburger Richter die Vorlage als unzulässig abweisen, was immerhin einige Mitgliedstaaten verlangt hatten. Entscheiden sie in der Sache, könnten sich die Karlsruher Richter in ihren Vorbehalten bestätigt sehen. Jedenfalls dürfte sich der Zweite Senat Zeit nehmen und dann mündlich verhandeln. Dann kommt es auf die konkrete Prüfung eines konkreten Ankaufs durch die EZB an. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs selbst wird das Bundesverfassungsgericht wohl nicht als außerhalb des Europarechts liegend geißeln. Es hat den Luxemburger Kollegen schließlich eine Art Fehlertoleranz zugestanden. Der Ball liegt dann jedenfalls wieder in Karlsruhe - und bleibt dort auch, unabhängig davon, wer in Luxemburg Präsident ist.

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