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Montag, 14. Dezember 2015

eine spannende Frage.....bei GRI-Verjährung......und u.U. teure Fehleinschätzung.....3 Jahre oder 5 Jahre.....bei 3 Jahren Deadline jetzt in wenigen Tagen....

Der obige Verfasser irrt. Richtig ist zunächst, dass vor deutschen Gerichten geklagt wird. Richtig ist ferner, dass wegen unerlaubter Handlung geklagt wird. DIESE unerlaubte Handlung hat jedoch nichts mit griechischem Recht zu tun sondern richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen des Landes in dem geklagt wird. Hierbei spielen die griechischen Anleihebedingungen keinerlei Rolle; GR hat innerhalb der BRD eine u.H. begangen. Daher deutsches Verjährungsrecht. 
Es gibt bundesweit gerade mal 4 Anwälte die sich an das Thema herangetraut haben. Zwei davon könnten es schaffen und die arbeiten für die gesetzliche RVG-Gebühr. 
Die obige Formulierung "gierige Anwälte" erinnert doch sehr an die uralte Porsche-Reklame: "Neid und Missgunst für 99,-- Euro am Tag".

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