Geschäfte, die der QLP im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung mit einem Handelsteilnehmer abspricht, werden als abgesprochene Geschäfte angekündigt. Der QLP ist verpflichtet, die entsprechende Information gemäß § 7b Ausführungsbestimmungen mit einem “A” (Arrang
Geschäfte, die der QLP im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung mit einem Handelsteilnehmer abspricht, werden als abgesprochene Geschäfte angekündigt. Der QLP ist verpflichtet, die entsprechende Information gemäß § 7b Ausführungsbestimmungen mit einem “A” (Arrang
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