Freitag, 14. September 2012

sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken. // Staatsanleihenkäufe durch die EZB Warnschuss der Richter stoppt Draghi nicht


Staatsanleihenkäufe durch die EZB Warnschuss der Richter stoppt Draghi nicht

13.09.2012 ·  Die Worte vom Bundesverfassungsgericht waren deutlich. Doch die Euro-Retter im Frankfurter EZB-Hochhaus lassen sich davon nicht beeindrucken. Die Währungshüter betonen ihre Unabhängigkeit - auch beim Kauf von Staatsanleihen der Euro-Krisenländer. 

Euro-Retter Mario Draghi ist nicht zu bremsen. Zwar feuerten die Karlsruher Verfassungsrichter am Mittwoch einen Warnschuss Richtung Frankfurt. Doch stoppen kann das Gericht die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht. Die Verfassungsrichter hatten in ihrer vorläufigen Entscheidung zwar durchblicken lassen, dass sie den unbegrenzten Kauf von Anleihen notleidender Eurostaaten für europarechtswidrig halten - sie verwiesen dabei auf den „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ (Artikel 123 AEUV siehe Kasten unten). Die Verfassungsrichter wollen aber noch bis Dezember genauer prüfen und können letztlich die EU-Institution EZB auch nicht kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht müsste den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorlegen.
Die EZB betont derweil ihre Unabhängigkeit. In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Monatsbericht verteidigt die Notenbank die Notwendigkeit der geplanten Staatsanleihenkäufe. Sie weist den Vorwurf der Staatsfinanzierung weit von sich. Man handle „strikt im Rahmen des Mandats zur Gewährleistung von Preisstabilität“. Sie erläutert, wie hohe Staatsanleiherenditen in einigen Ländern dazu führen, dass Kreditzinsen trotz sinkender Leitzinsen steigen. Das betrachtet sie als eine Störung ihres geldpolitischen Signals. Sie will deshalb Staatsanleihen der betroffenen Länder kaufen und durch die so erzeugte künstliche Nachfrage die Anleihezinsen senken. Dadurch, so ihr Kalkül, würden auch die Kreditzinsen für Unternehmen zurückgehen.
Allerdings kaufen manche Volkswirte und Politiker - besonders in Deutschland - EZB-Präsident Mario Draghi diese Geschichte nicht ab. Sie sind der Meinung, dass niedrigere Anleihezinsen vor allem den betroffenen Staaten zugute kämen, weil sie deren Refinanzierungskosten senken würden. Und Staatsfinanzierung ist der EZB vertraglich verboten.
Wie also begründet die EZB ihr Programm genau?  Wohl wissend, dass sie sich auf dünnem rechtlichen Eis bewegt, argumentiert die EZB-Führung, die Sondermaßnahmen dienten dazu, der klassischen Geldpolitik wieder zu mehr Durchschlagskraft zu verhelfen. Hohe Staatsanleiherenditen können nach Auffassung der EZB auf verschiedenen Wegen zu unangemessen hohen Kreditzinsen für Unternehmen führen.

Vier Wege, wie hohe Staatsanleiherenditen zu hohen Zinsen für Unternehmen führen

Die EZB nennt insgesamt vier Wege, auf denen hohe Staatsanleiherenditen zu unangemessen hohen Kreditzinsen führen: Verfestigen sich Befürchtungen, dass ungünstige Entwicklungen den Staatssektor beeinträchtigen, dann bewirkt dies aus Sicht der EZB erstens, dass sich negative Erwartungen hinsichtlich der Finanzierungsbedingungen von Banken und Kreditnehmern einstellen.
Zweitens stünden Banken im Privatkundengeschäft bei der Verzinsung von Kundeneinlagen und Anleihen in Konkurrenz zu den hoch verzinsten Staatsanleihen und Schatzwechseln. „Dies treibt ihre Refinanzierungskosten in die Höhe“, merkt die EZB an.
Drittens werden bei besicherten Interbankenkrediten in der Regel Staatsanleihen als Sicherheiten verwendet. Aus diesem Grund lassen Spannungen an den Staatsanleihemärkten die Sicherheitenbasis der Banken schrumpfen und beeinträchtigen somit ihren Zugang zu Liquidität. Viertens bewirken Wertminderungen bei den Staatsanleiheportfolios eine Verschlechterung der Bankbilanzen.
In der Folge wird laut EZB die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe erheblich eingeschränkt, was negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft habe.
Der Artikel 123 AEUV im Wortlaut
 
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als „nationale Zentralbanken“ bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.

Quelle: FAZ.NET/DPA/VWD 

 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staatsanleihenkaeufe-durch-die-ezb-warnschuss-der-richter-stoppt-draghi-nicht-11888786.html

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