Dienstag, 11. September 2012

Termin zur Urteilsverkuendung in Sachen "ESM/Fiskalpakt" am 12. September 2012 bleibt bestehen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:
Termin zur Urteilsverkuendung in Sachen "ESM/Fiskalpakt" am 12. September 2012 bleibt bestehen

Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-065a.html



Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 65a/2012 vom 11. September 2012
2 BvR 1390/12
2 BvR 1421/12
2 BvR 1438/12
2 BvR 1439/12
2 BvR 1440/12
2 BvE 6/12



Termin zur Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt“ am 12. September 2012 bleibt bestehen
Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012, mit der ein neues Programm über den Ankauf von Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen worden ist, hat der Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1390/12 sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert. Sein am 7. September 2012 eingegangener Antrag ist darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der Rat der Europäischen Zentralbank seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen hat. Der auf den 12. September 2012, 10.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten.

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