Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 6. Oktober 2013

Ziel sei es, Kredite aus dem ersten Rettungspaket in die 50-jährige Anleihe zu tauschen.


SchuldenkriseAthen will angeblich Hilfskredite auf 50 Jahre verlängern

 ·  Die Kredite aus dem ersten Hilfspaket muss Griechenland eigentlich ab dem Jahr 2025 zurückzahlen. Laut einem Agenturbericht will die Regierung in Athen angeblich die Schulden in länger laufende Anleihen tauschen.
Griechenland will Regierungskreisen zufolge einen großen Teil seiner Schulden bei den internationalen Geldgebern auf bis zu 50 Jahre verlängern. Ein entsprechendes Tauschgeschäft werde die Regierung in Athen dann vorschlagen, wenn ein Überschuss im Primärhaushalt erzielt werde und damit die Bedingungen für weitere Erleichterungen erreicht seien, sagte ein mit den Überlegungen vertrauter Regierungsvertreter am Samstag der Nachrichtenagentur Reuters. Ziel sei es, Kredite aus dem ersten Rettungspaket in die 50-jährige Anleihe zu tauschen. Zu einem möglichen Volumen äußerte sich der Insider nicht. Bisher führe die Regierung in Athen noch keine Gespräche mit den Geldgebern über einen Tausch.
Die Geldgeber haben der Regierung in Athen bereits weitere Erleichterungen zugesagt, wenn sie ihre Sparziele in diesem Jahr erreicht. Unter anderem muss sie einen Überschuss im Haushalt erwirtschaften, wenn man die Zinszahlungen herausrechnet (Primärüberschuss). Möglich sind geringere Zinsbelastungen oder längere Laufzeiten der Kredite. Griechenlands Verschuldung dürfte in diesem Jahr auf 322 Milliarden Euro steigen, das entspricht 175,6 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Das Euro-Land wurde zweimal mit insgesamt 240 Milliarden Euro vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt. Ein erstes Paket umfasste 110 Milliarden Euro. Mit 52,9 Milliarden Euro steuerten die Euro-Länder den größten Teil bei, dazu kommen 20 Milliarden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Rest vom Euro-Rettungsfonds EFSF. Die Rückzahlung dieser Kredite beginnt 2025. Sollte es zu einem Tausch in eine 50-jährige Anleihe kommen, würde sich dieser Zeitpunkt um Jahrzehnte nach hinten schieben.

Am 26. August 1789 verkündete die französische Nationalversammlung die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen). Dies ist einer der Grundlagentexte, mit denen die Demokratie und Freiheit in Frankreich begründet wurden. Die Erklärung ist vom Gedankengut der Aufklärung geprägt.

Artikel 17[Bearbeiten]

„Les propriétés étant un droit inviolable et sacré, nul ne peut en être privé, si ce n’est lorsque la nécessité publique, légalement constatée, l’exige évidemment, et sous la condition d’une juste et préalable indemnité“.
Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden, es sei denn, dass die gesetzlich festgestellte öffentliche Notwendigkeit dies eindeutig erfordert und vorher eine gerechte Entschädigung festgelegt wird.

Griechenland benötigt deutlich über zehn Mrd. Euro

Akt.:

Griechenland benötigt deutlich über zehn Mrd. Euro

Weiter Sorgen um GriechenlandWeiter Sorgen um Griechenland
Griechenland benötigt dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zufolge weit mehr als zehn Milliarden Euro zusätzliche Hilfen in den kommenden Jahren. Es stehe außer Frage, dass Athen 2014 ein weiteres Hilfspaket brauche, sagte DIW-Präsident Marcel Fratzscher der “Bild”-Zeitung. Der deutsche Finanzminister Schäuble lehnt derweil einen zweiten Schuldenschnitt für Griechenland weiter ab.
alt

“Die Griechen werden auch nach 2015 noch Hilfen benötigen, die deutlich über die bisher vom IWF geschätzten zehn Milliarden Euro hinausgehen.” Die genaue Höhe des nächsten Hilfspaketes werde sich danach richten, wie die Umschuldung gestaltet werde oder ob es einen Schuldenschnitt gebe.
Der griechische Vizeregierungschef Venizelos hatte im September gesagt, Griechenland brauche kein drittes Hilfspaket der Euro-Partner. Vielmehr könne sich die Regierung bereits im kommenden Jahr wieder Geld am Kapitalmarkt leihen sowie Erleichterungen im aktuellen Hilfsprogramm erhalten.
Schäuble trat indes in einem Interview der “Wirtschaftswoche” Spekulationen entgegen, ein Schuldenschnitt sei für die Zeit nach der Bundestagswahl geplant. “Solches Gerede war und ist Unsinn”, sagte der CDU-Politiker dem Magazin. Nichts sei auf die Zeit “nach der Wahl” verschoben worden.
Die Euro-Länder und der Internationale Währungsfonds (IWF) haben Griechenland in zwei Hilfspaketen bereits rund 240 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um den Staatsbankrott zu verhindern. Zudem gab es einen Schuldenschnitt zulasten privater Investoren. Trotzdem dürfte das Land in den kommenden beiden Jahren etwa weitere zehn bis zwölf Milliarden Euro brauchen.

Renditen bedeutender Länder.....

von Oskar Herbert

Lesen & kommentieren Sie diesen Artikel auch auf börsennews.de

Düsseldorf, 3.10.2013:




Die 2,5%-Bundesanleihe bis 2044 (ISIN: DE0001135481) ist jüngst auf 97,10% gefallen. Im Juni 2012 war sie noch mit 120% bezahlt worden. Die laufende Rendite „der Bund“ liegt mit jetzt 2,6% deutlich unter der vergleichbaren US-Rendite von 3,4%. Die US-Rendite relativiert sich jedoch durch die Verluste, die der Dollar sich gegenüber dem Euro gefallen lassen musste. Was 2,6% deutsche Rendite wirklich über 30 Jahre Laufzeit wert sind, das ist eine andere Frage.





 Die 3%ige US-Schatzanleihe (Treasury, ISIN: US911280QW18) bis 2042 sank nur unwesentlich auf 87,5%, als die Haushaltssperre auf Präsident Barack Obama und seine Administration hereinfiel. Im November 2011 war die Anleihe noch mit 106% bezahlt worden. Noch will sich niemand so richtig die Folgen ausmalen, wenn die Agenturen den Rating-Daumen für die längst überschuldete Großmacht senken. In der Tendenz laufen die Vereinigten Staaten auf griechische Verhältnisse zu


2,6% jährlich bis 2044

Franzosen bieten mehr als Amerikaner

Die 4,5%-Anleihe Frankreichs bis 2041 ist jüngst wieder auf 120% gestiegen (ISIN: FR0010773192). Im Mai 2013 waren schon 133% dafür bezahlt worden. Die laufende Frankreich-Rendite liegt mit 3,7% über dem US-Niveau. Frankreich zählt (noch) nicht zu den kritischen Euro-Schuldenländern. Unstreitig ist jedoch inzwischen, dass die Franzosen, die Schulden-Sparziele vorerst nicht erreichen werden.


4,9% für Italien-Anleihe

Die 4,75%-Anleihe Italiens bis 2044 ist zuletzt wieder auf 96% gestiegen (ISIN: IT0004923998). Sie ist erst im Mai 2013 zu 100% herausgekommen. Wer daran glaubt, dass auch die Nachfolger von Mario Draghi an der Spitze der EZB in einigen Jahren alles dafür tun werden, dass fällige Staatsanleihen jeweils mit dem Geld aus neuen Staatsanleihen zurückgezahlt werden können, der kann sich über 4,9% laufende Rendite aus Italien freuen

Swap ye not Argentine bondsSwap ye not Argentine bonds

Swap ye not Argentine bonds

IT IS HEREBY…
DECLARED that for the avoidance of doubt (i) the implementation of the plan to allow Exchange Bonds to be exchanged for securities or similar instruments payable in Argentina, which was announced by President Fernandez de Kirchner in her speech of August 26, 2013, (ii) implementation of any functionally equivalent or reasonably similar plan, or (iii) any step towards implementing (including without limitation the formulation or design of) such a plan or a functionally equivalent or reasonably similar plan, each would violate the Anti­ Evasion Injunction of the March 5 Order and Paragraph 2 of this ORDER…
Yes, the pari passu saga has flamed into life once more, from its torpor of waiting for the Supreme Court to say something (anything) about whether it will take the case….
Judge Thomas P Griesa has come down very hard on the idea of Argentina swapping its restructured bonds out of New York law into local law, in order to avoid paying holdouts alongside them. We’re just surprised Thursday’s order didn’t come sooner.
The US District Court judge made his order “for the avoidance of doubt” — Judge Griesa has had lots of occasions before to deal with Argentina’s evasiveness — but there are a couple of interesting details here.
1) Judge Griesa’s confirmed that there’s actually been an order in this case requiring Argentina not to do this kind of swap ever since March 2012.
There was a little bit of legalistic kerfuffle about whether this was true when Argentina made its intentions clear in August, and it wasn’t mere hair-splitting. The issue was also whether this bit of the March order had been stayed by the Second Circuit, alongside the actual order to pay holdouts the next time a restructuredpayment came due.
So it’s nice to have this cleared up. It’s not so nice for Argentina of course — they’re now under a firm obligation from US courts not to carry out a restructuring into local law. But there’s also something else interesting here. Despite its intransigence which has so clearly annoyed Griesa, the stay on making the ratable payment still hasn’t been lifted.
That’s very important, in that without the stay, Argentina couldn’t avoid paying holdouts unless it was quite willing to default on restructured debt. Which it seems it would be willing to. It’s well within the holdouts’ rights to seek to have the stay lifted later on of course, precisely because of attempted workarounds by Argentina. (And equally, they might not succeed in getting it lifted.) But we probably have to wait and see there.
2) Restructured bondholders can’t really breathe easy however, because this order puts them on the spot quite directly.
Could the holdouts seek to have legal action taken against restructured bondholders for taking apart in the swap? (Or advising Argentina on carrying out the swap, let’s say. It would be a complicated operation, and it may not be evident that Argentina would even easily know whom its bondholders were.)
This question has been floating around the case ever since Argentina started badly losing — almost a year ago or so now, since the first Second Circuit decision — and talk of a local-law swap started. Since the August 26 plan, we had heard that bondholders were getting more confident about their legal security in tendering bonds. This seemed pretty reckless. The holdouts had never explicitly said that they considered restructured bondholders outside any requirement not to frustrate ratable payment. The piece of law here (on helping with evasion of an injunction) is Rule 65(d) of the Federal Rules of Civil Procedure, and it’s fairly formidable.
Anyway, as of this order, it would seem really reckless. Judge Griesa has also now ordered Argentina to divulge “the existence and content of any communications between the Republic… and: (i) any holders of beneficial interests in the Exchange Bonds or any registered owners of the Exchange Bonds”. While you can wonder about compliance or challenge to that, it clearly shows interest in what the restructured holders are doing.
3) One last thing however — a local-law swap isn’t the only operation that Argentina announced after the Second Circuit finally ruled in favour of ratable payment. It also reopened its past restructuring terms to acceptance by the holdouts, which involved suspending the ‘padlock law’ which forbids this. (Long story.) Here’s the structure of a likely reopening, in chart form via Exotix this week (click to enlarge):
Supposedly, this was to demonstrate good faith to the courts — see, we are willing to talk to holdouts! — even though Second Circuit judges had just said that the past restructuring terms weren’t enough to satisfy the holdout claims. More cynically, it could be an opportunity for Argentina to whittle down some less determined holdouts, either to make it easier to go on resisting Elliott, or actually, to make it cheaper to eventually settle with them.
At any rate — Judge Griesa doesn’t seem nearly half as bothered by the reopening as by making the restructured bonds “payable in Argentina”. Which is perhaps interesting if you keep that notion of an eventual settlement in mind…
So, will Argentina carry on with the swap with all this on its back, or on the back of anyone taking its offer?
Well — we’d note that all’s been relatively silent on this of late actually, even though the law enabling the swap has been on the books for some time. So maybe Argentina is treading carefully anyway.
On the other hand, that’s probably what people were thinking just after August’s Second Circuit defeat, and before President CFK got up to speak on August 26…

Freitag, 4. Oktober 2013

Griechenland kann sich noch nicht über eigene Anleihen refinanzieren – meint ESM-Chef Klaus Regling. Bei dem Krisenland Portugal hält er dagegen weitere Hilfen „noch nicht für ausgemacht“.

ESM-CHEF REGLING„Griechenland wird weiteres Hilfspaket benötigen“

exklusivGriechenland kann sich noch nicht über eigene Anleihen refinanzieren – meint ESM-Chef Klaus Regling. Bei dem Krisenland Portugal hält er dagegen weitere Hilfen „noch nicht für ausgemacht“.
ESM-Chef Regling: „Griechenland wird ein weiteres Hilfspaket brauchen.“ Quelle: ap
ESM-Chef Regling: „Griechenland wird ein weiteres Hilfspaket brauchen.“Quelle: ap
FrankfurtDer Chef des Euro-Rettungsfonds ESM, Klaus Regling, geht davon aus, dass Griechenland ein drittes Hilfspaket brauchen wird. „Es ist ziemlich klar, dass sich Griechenland noch nicht wieder am Markt über eigene Anleihen refinanzieren kann“, sagte Regling in einem Interview mit dem Handelsblatt (Freitagsausgabe).
Insofern werde Griechenland ein weiteres Hilfspaket benötigen. Am Ende würden dies indes die Euro-Finanzminister entscheiden. Bei Portugal hält der ESM-Chef dagegen weitere Hilfen „noch nicht für ausgemacht“, auch wenn die Märkte darauf spekulierten. Portugal erfülle seine Ziele weiterhin nach Plan, betonte Regling.

Krisenländer im Check

  • Portugal
    - LICHT: Das Land steckt in der tiefsten Rezession seit den 1970er-Jahren. Doch der Abwärtsstrudel verliert an Stärke: Die Arbeitslosenquote sank im Mai und im Juni, das Geschäftsklima hellte sich sieben Monate in Folge auf. Die gesamte Wirtschaft wuchs im zweiten Quartal überraschend um 1,1 Prozent, es war das erste Plus seit rund zweieinhalb Jahren.

    - SCHATTEN: Die jüngste Regierungskrise hat Investoren verunsichert und Zweifel geschürt, dass sich Portugal ab Mitte 2014 wieder vollständig über den Finanzmarkt finanzieren kann. Nur ein Rettungspaket über 78 Milliarden Euro bewahrte das Land vor der Staatspleite.
  • Zypern
  • Irland
  • Frankreich
  • Italien
  • Spanien
  • Griechenland
Die Euro-Länder haben über den ebenfalls von Regling geleiteten vorläufigen Rettungsfonds EFSF in den vergangenen Jahren Griechenland, Portugal und Irland Kredite über insgesamt 192 Milliarden Euro zugesagt. Die Hilfen laufen im nächsten Jahr aus. Der dauerhafte Rettungsfonds ESM vergibt die Kredite an Zypern und an den spanischen Staat, der damit seine Banken stützt. Regling hat „bislang keine Indizien, dass neue Programme für andere Euro-Staaten hinzukommen.“ Auf die Hilfen des Internationalen Währungsfonds (IWF) sollte Europa weiter zurückgreifen. Erst wenn sich alle Krisenländer wieder alleine am Markt refinanzieren können, sei „der Zeitpunkt da, an dem wir über die künftige Rolle des Währungsfonds in Europa nachdenken können“.
Als „verantwortungslos und unbegründet“ bezeichnete Regling, „dass einige in Nordeuropa Ängste gegen den Euro schüren“. Die Kosten und Risiken der Euro-Rettung müssten angemessen beurteilt werden, „auch in Deutschland“. Er verstehe zwar die Sorgen der Bundesbürger, da Deutschland mit 150 Milliarden Euro bislang am meisten für die Rettung geleistet hat. „Die Milliarden sind aber nicht weg. Es geht um Garantien, um Anteile am ESM und um Kredite, die in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden.“ Kosten für den Bundeshaushalt gebe es bisher kaum.
Zurück

Donnerstag, 3. Oktober 2013

Was für ein Rechtsverständnis steckt hinter solchen Nichtanwendungserlassen des Finanzministeriums......

Veräußerungsgewinne aus Genussrechten sind entgegen BFHUrteil steuerpflichtig

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Nichtanwendungserlass
vom 12. September 2013 klar gestellt, dass ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH),
nicht anwendbar sein soll.
Tenor des Urteils war, dass Veräußerungsgewinne von Genussrechten im Sinne des §
20 Absatz 1 Nr. 7 EStG, die vor dem 01. Januar 2009 erworben wurden, nach Ablauf
der Haltefrist nicht steuerbar sind.
Im Zuge dessen hat das BMF auch sein einschlägiges Schreiben vom 09. Oktober
2012 (BStBl I S. 953) geändert, auf das der BFH in seinem Urteil aus Dezember 2012
Bezug genommen hatte.
Laut Nichtanwendungserlass gilt nun Folgendes: Veräußerungserträge aus obligationsähnlichen Genussrechten, die vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer am 01. Januar 
2009 erworben wurden, müssen versteuert werden. 

BMF- Schreiben v. 12.09.2013, IV C 1 – S 2252/07/0002 :010