Vorwurf gegen VergleichsportalVerivox soll Energiepreise abgesprochen haben
Verivox wirbt damit, dass Verbraucher auf der Vergleichsplattform immer den günstigsten Strom- oder Gastarif finden. Doch an der Unabhängigkeit und Transparenz des Portals lässt ein Medienbericht nun Zweifel aufkommen.
23.01.2015
© APVerivox weist jegliche Einflussnahme auf Tarife sowie auf die Positionierung einzelner Anbieter zurück.
Das Heidelberger Tarif-Vergleichsportal Verivox soll in einigen Fällen Strom- und Gastarife von Energieversorgern beeinflusst haben. Das ergeben Recherchen des ARD-Magazins „Plusminus“. So soll das Portal nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters von Verivox etwa mit mehreren Billiganbietern Absprachen über Preiserhöhungen getroffen haben. Die Praxis gehe auch auf Kosten der Verbraucher, die dadurch höhere Preise bezahlen müssten.
Der Verivox-Tarifrechner listet die Tarife von Energieversorgern auf und staffelt sie nach dem Preis. Verivox behauptet, unabhängig und transparent zu sein und Verbrauchern, die ihren Anbieter wechseln wollen, den günstigsten Tarif zu nennen.
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Verivox hat nach Angaben von „Plusminus“ jegliche Einflussnahme auf Tarife sowie auf die Positionierung einzelner Anbieter zurückgewiesen. „Es gab und gibt keine Preisabsprachen mit den Energieversorgern“, hieß es auf der Internetseite des Vergleichsportals. „Sollte sich indes herausstellen, dass ehemalige Mitarbeiter von Verivox sich insoweit nicht rechtmäßig verhalten haben, werden wir die Einleitung von rechtlichen Schritten umgehend prüfen.“ Das Unternehmen kündigte an, Kontakt mit dem Bundeskartellamt aufzunehmen, da es an einer schnellen Klarstellung interessiert sei. Verivox behalte sich auch vor, gegebenenfalls mit juristischen Mitteln gegen die Vorwürfe vorzugehen.
Dem Magazin liegen nach eigenen Aussagen jedoch unter anderem Unterlagen vor, die belegen, dass ein Verivox-Tochterunternehmen Tarife verteuern darf, damit der Energieversorger im Endeffekt mehr einnimmt. Verivox lebt vor allem von Provisionen, die das Unternehmen von Energieversorgern erhält, wenn ein Verbraucher über das Portal den Anbieter wechselt.
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Mittwoch, 10. Dezember 2014
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