Die Parlamentswahl in Griechenland offenbart, dass die Europäische Währungsunion (EWU) kein fest umrissenes Verfahren hat, wie sie mit reformunwilligen Staaten im Hinblick auf die Hilfsprogramme des Euro-Rettungsschirms umgehen soll. Eng mit dieser Lücke im Regelwerk verbunden ist die Frage, ob ein Austritt oder Ausschluss aus der EWU eine gangbare Option sein kann.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln spricht sich dafür aus, Zahlungen des Euro-Rettungsschirms konsequent einzustellen, wenn ein Staat deutlich und nachhaltig gegen das mit einem Hilfspaket verbundene Reformprogramm verstößt. In diesem Fall ist – als Ultima Ratio, aber auch nur dann – nicht auszuschließen, dass Reformverweigerung und die Einstellung der Hilfszahlungen zu einem EWU-Austritt des Landes führen. Denn die Konditionalität von Hilfsprogrammen des Euro-Rettungsschirms fungiert aus ordnungspolitischer Sicht als eine zentrale Säule der neu geschaffenen Krisenbekämpfungsarchitektur des Euroraums. Sie darf unter keinen Umständen aufgegeben oder nachhaltig gefährdet werden. Anderenfalls drohen massive Fehlanreize.
Mit einem EWU-Austritt wären große ökonomische Risiken für das austretende Land verbunden, weil eine hohe Unsicherheit und die drohende starke Abwertung einer neuen Währung zu Kapitalflucht und zu Überschuldung vieler Wirtschaftsakteure und des Staates führen dürften und diese Effekte insgesamt im jeweiligen Land eine massive Banken- und Liquiditätskrise verursachen würden. Ordnungspolitisch kann die Drohkulisse eines solchen Krisenszenarios das Konditionalitätsprinzip stärken.
Diese Studie entwickelt auf Basis der bestehenden Literatur einige wirtschaftspolitische Empfehlungen, nicht zuletzt auch deshalb, um die drohenden gravierenden ökonomischen Probleme bei einem Austritt zumindest ein wenig zu mildern.
Erstens wird gefordert, mittelfristig einen rechtlichen Weg für einen EWU-Austritt (ohne EU-Austritt) zu schaffen. Denn das Fehlen einer rechtlichen Regelung würde derzeit einen ungeordneten und daher ökonomisch noch schädlicheren Weg aus der EWU erzwingen. Zweitens sollte die Troika regelmäßig eine quantitative Reformerfüllungsquote publizieren. Unterschreitet diese Quote einen bestimmten Wert, muss die Troika in einem qualitativen Bericht bewerten, ob ein substanzieller Verstoß gegen das Reformprogramm vorliegt. In diesem Fall muss auf politischer Ebene der EU entschieden werden, die Hilfszahlungen einzustellen. Drittens ist bei einer grundsätzlichen Reformverweigerung zu erwägen, die Zentralbankgeldversorgung des betreffenden Staates durch das Eurosystem grundsätzlich aufzugeben und dem betreffenden Staat – nach Vorbild der Ausschlussregelungen des IWF – das Stimmrecht im EZB-Rat zu entziehen. Dies würde einen faktischen Ausschluss aus der Währungsunion bedeuten.

IW POLICY PAPER

Jürgen Matthes / Thomas Schuster: Wie soll die Europäische Währungsunion mit reformunwilligen Staaten umgehen?
IconDownload | PDF