Die Anwälte der Beklagten:
Es
wird beantragt, die zum 02.04.2013 auslaufende Frist zur Stellungnahme auf
den Schriftsatz der Klägerin vom 27.02.2013 um
Begründung:
Eine Stellungnahme zur Erwiderung der
Klägerin auf die Widerklage bedarf zur Aufarbeitung des Sach- und
Streitstandes der Rücksprache mit der Mandantin und Einholung weiterer
Auskünfte bei Dritten. Die Justiziarin der Beklagten, Frau D. Metzger,
musste sich allerdings einer schweren Schulteroperation unterziehen und steht
dem Unterzeichner bereits seit längerer Zeit krankheitsbedingt nicht zur
weiteren Aufklärung des Sach- und Streitstandes zur Verfügung. Eine
fristgemäße Replik kann daher nicht erfolgen. Es wird vor diesem Hintergrund
um antragsgemäße Fristverlängerung gebeten.
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Dienstag, 9. April 2013
Sparkasse Darmstadt (aka "Master of Desaster / Laienspielergruppe) mit ihrer Rechtsabteilung und beauftragtem Anwaltsbüro schein mit den Depotrechtlichen (Depotunterschlagung GriZwangsCACerei sowie weiteren Verwahrrechtlichen Streiten) restlos überfordert zu sein......
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