Abgeordneter
Dr. Axel Troost
(DIE LINKE.)
In welchen EU-Ländern existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung begünstigende Steuerregime
für Lizenzboxen und in welchen EU-Ländern existieren
ähnliche Abzugsbeschränkungen für Lizenzzahlungen,
wie sie die Bundesregierung mit dem
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang
mit Rechteüberlassungen entworfen
hat (bitte mit Darstellung und Erläuterung)?
Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs
Dr. Michael Meister
vom 9. Februar 2017
Die folgenden europäischen Mitgliedstaaten haben eine sog. Lizenzbox:
Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Portugal, Spanien, Ungarn, Zypern.
Österreich hat zum 1. März 2014 in § 12 Ziffer 10 öKStG ein Abzugsverbot
für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt.
Die österreichische Regelung sieht ein vollständiges Abzugsverbot vor,
wenn die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperschaftsteuer
von 10 Prozent unterliegen. Sofern eine Besteuerung mit
mindestens 10 Prozent erfolgt, wird der Betriebsausgabenabzug in voller
Höhe zugelassen.
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