Einlegerschutz und Bankensanierung
Die Schweiz wäre besser vorbereitet als Zypern
Wirtschaftsnachrichten
1 KommentarDer im Falle Zypern verfolgte Sanierungsansatz könnte im Prinzip auch in der Schweiz zur Anwendung kommen – mit dem Unterschied, dass hierzulande bereits eine gesetzliche Grundlage dafür besteht.
Suzanne Ziegler-Peter und Sandra Schreiner
Zypern steckt tief in der Krise. Das Bankensystem ist angeschlagen, und dem Staat fehlen die Mittel, die Banken zu sanieren. Hilfe von aussen ist nicht zum Nulltarif zu erhalten. Sowohl die Forderungen der EU als auch diejenigen Russlands zeigten das klar. Die EU wollte nur Mittel zur Sanierung Zyperns beisteuern, wenn auch Zypern einen substanziellen finanziellen Beitrag leistet. Die Lösungsansätze reichten von einer generellen Besteuerung aller Bankeinlagen über den Einbezug von Rentenfonds oder der Kirche bis hin zu einer differenzierten Beteiligung der Sparer und Bankeinleger. Da ein «Run» befürchtet wurde, blieben die Banken in Zypern knapp zwei Wochen geschlossen.
Tabubruch bei Einlagen
Besonders auf Kritik stiess die ursprüngliche Idee, alle Bankeinlagen zu belasten. Dies vor allem deshalb, weil ein Antasten von Einlagen im Bereich des Einlegerschutzes einem Tabubruch gleichkommt und wider Treu und Glauben verstösst. Der Plan wurde angepasst. Nun soll nicht mehr allen Einlegern auf Zyperns Banken zwangsweise ein Betrag von ihren Bankguthaben abgezogen werden, sondern nur noch Kontoinhabern der beiden grossen Problembanken und nur auf dem Betrag, der 100 000 € übersteigt. Zudem wurden Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. Diese Massnahme hat wohl das befürchtete Chaos bei der inzwischen erfolgten Wiederöffnung der Banken verhindert. Doch das Vorgehen in Zypern wirkte von aussen betrachtet unkoordiniert und planlos. Dies rührt wohl daher, dass die EU zwar über einen Einlegerschutz verfügt, es aber bisher versäumt hat, ein griffiges Bankensanierungsrecht umzusetzen.
Bei einer Analyse der Massnahmen in Zypern wird schnell klar, dass verschiedene Lösungsansätze, die in der Zypern-Frage zur Diskussion standen, im Grundsatz auch in der Schweiz angewendet werden könnten. Der grosse Unterschied zwischen Zypern bzw. der EU und der Schweiz ist allerdings, dass in der Schweiz eine klare gesetzliche Grundlage besteht und dass die Kriterien einer Sanierung definiert sind. Leitgedanke bleibt in der Schweiz, dass primär die Eigenkapitalgeber zur Sanierung beitragen sollen, dass Kundengelder nur im Notfall von Fremd- in Eigenkapital umgewandelt werden und dass der Einbezug privilegierter Einlagen explizit ausgeschlossen ist. Zudem darf eine Sanierung nur eingeleitet werden, wenn die Gläubiger – beim Startschuss – besser dastehen als bei einer sofortigen Liquidation der Bank. Die Belastung der Bankkunden kommt in der Schweiz nur zum Zweck der Bankensanierung infrage. Die Deckung anderer Finanzbedürfnisse, beispielsweise des Staates, ist ausgeschlossen.
Ein Erbe der UBS-Sanierung
In Zypern dagegen wurde improvisiert. In Sachen Bankensanierung kristallisiert sich die Aufteilung der zypriotischen Grossbanken in eine «Good Bank» und eine «Bad Bank» als gangbare Massnahme für den kleinen Inselstaat heraus. Viel Vertrauen eingebüsst haben aber auch angeschlagene Banken im EU-Raum durch den Vorschlag, auch Gelder unter 100 000 €, d. h. im Bereich des Einlegerschutzes, zu belasten. Dieser Vorschlag ist zwar inzwischen vom Tisch. Dass er aber überhaupt diskutiert wurde, dürfte das Vertrauen in angeschlagene Banken in der EU zumindest geschmälert haben. Die Schweiz steht da mit ihrem Bankensanierungsrecht besser da.
Das neue Bankensanierungsrecht der Schweiz hängt eng mit dem «Belastungsfall UBS» zusammen. Die UBS AG geriet im Laufe der Finanzkrise – die im Jahr 2007 begann und noch immer andauert – in Schieflage. Im Herbst 2008 spitzte sich die Lage dramatisch zu. Waren zu Beginn der Krise noch Rekapitalisierungen erfolgreich, so wurden diese nach dem Fall von Lehman Brothers unmöglich. Als auch Kleinsparer vermehrt Gelder abzogen und die UBS im Interbankgeschäft je länger, je weniger Vertrauen genoss, geriet das Institut in Liquiditätsprobleme und benötigte eine – vorübergehende – Stützung des Staates. Diese stabilisierte die Bank.
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