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Montag, 8. April 2013

Verlieren Konteninhaber bei der Bank of Cyprus 50 Prozent?


MedienberichtVerlieren Konteninhaber bei der Bank of Cyprus 50 Prozent?

 ·  Die Bank of Cyprus ist infolge der Finanzkrise in Schieflage geraten. Um sie zu sanieren, müssen Inhaber großer Konten eine Sonderabgabe leisten: Sie könnten die Hälfte verlieren.
Konteninhaber bei der angeschlagenen Bank of Cyprus müssen sich offenbar darauf einstellen, 50 Prozent ihrer Einlagen über 100.000 Euro verlieren zu können. Wie der staatliche Rundfunk Zyperns am Sonntag berichtete, berechnen zurzeit Experten der Zentralbank des Landes und der Bank of Cyprus die genaue Höhe der Zwangsabgabe.
Dabei geht es neben den ohnehin einbehaltenen 37,5 Prozent der Guthaben um weitere 21,5 Prozent, die als „Sicherheitspolster“ blockiert wurden. Quellen aus der Zentralbank sagten dem Sender zufolge, dass die Kunden wohl mehr als die Hälfte dieser 21,5 Prozent abschreiben müssten. Unterm Strich bedeute das den Verlust von mehr als der Hälfte ihrer Einlagen oberhalb der geschützten Schwelle.

Kommunen und Sozialkassen sollen geschont werden

Die genaue Höhe der Abgabe hänge von der Verrechnung der Guthaben mit eventuellen Krediten und von den Ausnahmen bei der Berechnung der Zwangsabgabe ab, berichtete die Athener Nachrichtenagentur AMNA. Unter anderem sollen laut Medienberichten die Sozialkassen und die Kommunen geschont werden, um weitere Löcher im Haushalt zu vermeiden.
Zypern hatte im Gegenzug für zehn Milliarden Euro Finanzhilfe mit seinen europäischen Partnerländern vereinbart, die beiden größten Banken des Landes umzustrukturieren und außerdem eine Sonderabgabe auf Konten zu erheben, die größer als 100.000 Euro sind. Die Laiki-Bank wird abgewickelt, wobei der überlebensfähige Teil in die Bank of Cyprus integriert wird.

1 Kommentar:

  1. Da gehen dann die Klagen wohl teilweise in die gleiche Richtung wie bei Griechenland:

    Ungleichbehandlung bzw. Bevorzugung einzelner Gläubiger, wie nun plötzlich Kommunen und Sozialkassen.

    Ob das in Zypern verfassungsgemäß ist im quasi Insolvenzfall eines Privatschuldners ungleiche Anteile an der quasi Insolvenzmasse auszuschütten? Oder deklariert man das alles gleich alles Vermögenssteuer, dann kann man das vielleicht so machen, weil Kommunen und Sozialkassen nicht vermögenssteuerpflichtig sind?

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