Berlin Die für Zypern beschlossenen Rettungsschritte könnten das Land nach Einschätzung von Wirtschaftsjuristen zur Zielscheibe von Klagen machen. Auslandsinvestoren können sich demnach auf eine Eigentumsgarantie berufen und Schadensersatz fordern.
„Bei der Rettung Zyperns hat Brüssel offenbar das internationale Investitionsschutzrecht, das ausländische Investoren vor Enteignungen schützt, nicht wirklich in die Überlegungen miteinbezogen“, sagt Jan Schäfer, Partner bei der internationalen Anwaltssozietät King & Spalding in Frankfurt, dem Handelsblatt. Alle Betroffenen würden nun ganz genau auf das Völkerrecht schauen. „Noch in diesem Jahr – nach der gängigen Verhandlungsperiode, die eingehalten werden muss – könnte dann eine Klagewelle auf das Land zurollen“, meint Schäfer.
Welche Euro-Staaten das Zypern-Virus in sich tragen
Slowenien
Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) haben slowenische Banken etwa sieben Milliarden Euro an faulen Krediten in ihren Büchern stehen - eine Summe, die 20 Prozent des BIP des Landes ausmacht. Seit Monaten wird daher regelmäßig darüber spekuliert, ob der Adria-Staat als nächstes Land unter den Euro-Rettungsschirm flüchten müsse; im vergangenen Sommer waren die Anzeichen dafür besonders akut.Wie gefährdet ist der Staat?
Luxemburg
Wie gefährdet ist der Staat?
Malta
Wie gefährdet ist der Staat?
Hintergrund ist die Entscheidung, Gläubiger, Großanleger und Eigner der zyprischen Banken mit Guthaben über 100.000 Euro zur Rettung des Lands heranzuziehen. Allerdings können ausländische Investoren nicht einfach enteignet werden. Sie genießen den Schutz durch bilaterale Investitionsschutzverträge. Zypern hat mit 21 Ländern solche Verträge wirksam abgeschlossen. In ihnen können sich spezielle Klauseln über Klagemöglichkeiten finden.
Die Argumentation der Kläger liefe wohl darauf hinaus, dass eine Enteignung ohne Entschädigung stattgefunden hat, erklärt Christian Tietje, Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle-Wittenberg. Zypern selbst dürfte sich auf einen Staatsnotstand berufen. „Das Schiedsgericht müsste dann eine Abwägung im Sinne einer Verhältnismäßigkeit vornehmen“, sagt Tietje dem Handelsblatt.
Dabei habe die internationale Schiedsgerichtsbarkeit zuletzt Kapitalanlagen in der Regel als Investition gewertet. „Für ausländische Anleger in Zypern besteht also durchaus eine Chance, mit Blick auf die nun beschlossenen Rettungsschritte Schadensersatz zugesprochen zu bekommen“, meint der Wirtschaftsrechtler.
Das Hilfspaket in Kürze
Anlegerschutz
Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Abmachung von Mitte März werden Konten mit Guthaben von weniger als 100 000 Euro nicht angerührt. Die geplante generelle Zwangsabgabe auf Konten entfällt.Endgültige Abmachung
Umfang
Zyprische Banken
Für die russischen Investoren, die einst Milliarden nach Zypern schafften, sieht es indes schlecht aus: Sie haben kein Klagerecht und können nur auf eine zwischenstaatliche Einigung hoffen. Denn Zypern und Russland unterzeichneten zwar schon 1997 ein bilaterales Investitionsschutzabkommen – es trat allerdings nie in Kraft.
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