Dienstag, 22. November 2016
Problem: Wenn Carpevigo Ungutes im Schilde führt, könnte das Unternehmen während der absehbaren langen Prozessdauer unauffällig ausgeplündert werden und dann später eine "saubere" Insolvenz ohne Anfechtungsmöglichkeiten hingelegt werden.
Hab den Beschluss mal überflogen.
Eigentlich wie erwartet: Skriptur ist unumkehrbar, genießt öffentlichen Glauben. Dies ist eine sehr wichtige Feststellung für die Rechtsfortbildung.
Dies ist daher die entscheidende Stelle im Beschluss:
Zumindest, falls Carpevigo die Skriptur nicht gutgläubig vollzogen hat, besteht Schadensersatzanspruch. Ob darüber hinaus Schadensersatzanspruch besteht kann möglich sein.
Wichtig: Die Zinszahlungen sind überfällig, müssen jetzt zwingend gezahlt werden ….
Ansonsten: Carpevigo wird die Sache jetzt sicherlich über die Instanzen hinweg bis zum BGH aussitzen. Anders als ich ursprünglich dachte, ist ein Vergleich wohl nicht möglich, da das eine nach SchVG unzulässige Begünstigung wäre. Daher ist die Sache verfahren und wird die Richter wohl zur Verzweiflung bringen …
Eine Insolvenz ist jetzt erst mal in die Ferne gerückt (aus meiner Sicht positiv).
Problem: Wenn Carpevigo Ungutes im Schilde führt, könnte das Unternehmen während der absehbaren langen Prozessdauer unauffällig ausgeplündert werden und dann später eine "saubere" Insolvenz ohne Anfechtungsmöglichkeiten hingelegt werden.
Gruß
Eingeste
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen