Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Brüssel bläst zum Halali auf Reisende mit Bargeld



Brüssel bläst zum Halali auf Reisende mit Bargeld

Wer mit Bargeld in den Taschen auf Reisen geht, muss künftig jederzeit damit rechnen, dass es konfisziert wird, auch wenn die Menge weit unter der Meldeschwelle liegt. Das sieht ein neuer Verordnungsvorschlag aus Brüssel vor. Diesen hat gerade ein EU-Parlamentsausschuss durchgewunken, der sich in bestem orwellschen Neusprech „Bürgerliche Freiheiten“ nennt. Gold und Schmuck werden außerdem als Barmittel definiert und mit erfasst.
Ganz im Sinne einer IWF-Empfehlung an die Regierungen, den Kampf gegen das Bargeld verdeckt auszutragen, weil die Bürger am Bargeld hängen,  hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der "Kontrolllücken" beim Verkehr von Zahlungsmitteln über EU-Grenzen abhelfen soll. Bisher muss Bargeld im Wert von über 10.000 Euro angemeldet werden. Als Manko wird empfunden, dass Gold und Schmuck bisher nicht zu den anmeldepflichtigen „Barmitteln“ gehört, dass ordnungsgemäß angemeldete oder meldefreie Barmittel nicht konfisziert werden können, und dass Erkenntnisse über Barmittelbewegungen nicht aktiv von den Zollämtern an zentrale Stellen gemeldet, und von dort nicht (rechtmäßig) an befreundete Staaten mit weltumspannender Überwachungstechnologie und –ambition weitergegeben werden können.
All das soll nun anders werden. Reisende, die Gold oder Schmuck oder Bargeld oder anonyme Kreditkarten im Wert von zusammen mehr als 10.000 Euro dabei haben, müssen das künftig beim Zoll anmelden, oder sie riskieren, dass es konfisziert wird. Die Kommission soll darüber hinaus ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ zu setzen.
Aber auch wenn es weniger ist, sollen „Barmittel“ vom Zoll jederzeit für bis zu 30 Tage konfisziert werden können. Eine Untergrenze bei der man sich sicher fühlen darf, wird nicht genannt. Aus den Erfahrungen mit anderen Anti-Geldwäscheregeln dürft man ab knapp unter 1000 Euro in den Gefahrenbereich kommen. Es reicht, dass den Zollbeamten irgend etwas an Ihnen kriminell vorkommt, dass Sie zum Beispiel durch irgendwelche Umstände den Eindruck vermitteln, Sie könnten Steuern hinterzogen haben oder hinterziehen wollen.
Die Raum für Willkür ist groß. Wo man bisher aus Gründen rechtsstaatlicher Zurückhaltung und Grundrechtsschutz nichts tun konnte, bevor es genug Verdachtsmomente gab, damit eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren genehmigt, kann man nun jeden, der Barmittel mit sich führt, durch Konfiskation derselben in eine hochnotpeinliche Befragung und in ein Verfahren zwingen, bei dem er intensiv ausgeforscht werden kann, um zu klären, ob das Geld wieder freigegeben werden soll. Allein durch die Nutzung von Bargeld und anderer „Barmittel“ verwirkt man teilweise seinen Anspruch auf die Unschuldsvermutung und ein normales rechtsstaatliches Vorgehen.
Der EU-Parlamentsausschuss „Bürgerliche Freiheiten“ versteht seinen Auftrag offenbar so, dass sie für die Eingrenzung der bürgerlichen Freiheiten zu sorgen hat. Sie hat ebenso wie die Kommission für Wirtschaftssachen mit großer Mehrheit weder gegen die Ermächtigung zur willkürlichen Konfiszierung etwas einzuwenden, noch dagegen, dass „personenbezogenen Daten des Eigentümers, des Empfängers, Angaben zur wirtschaftlichen Herkunft und zur beabsichtigten Verwendung der Barmittel, erfasst werden.“ Die Daten müssen an eine zentrale nationale Meldestelle gemeldet und von dort an alle zuständigen Meldestellen aller anderer EU-Länder weitergeleitet werden. Auch an Drittstaaten können sie weitergegeben werden. Das betrifft alle erfassten Bargeldbewegungen, einschließlich der anmeldefreien kleineren Beträge. Letztere allerdings nur, bei Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund.
Aber was soll diesen Verdacht begründen, bei Bargeldbeträgen von wenigen tausend Euro. In aller Regel wird der Verdacht hauptsächlich darin begründet liegen, dass jemand Bargeld in mehr als den üblichen Geldbörsenbeträgen dabei hat. Brüssel begründet die Konfiszierungsregel für Barmittel unterhalb 10.000 Euro origineller Weise damit, dass Mitgliedstaaten aufgefallen sei, dass Terroristen manchmal auch mit weniger als 10.000 Euro Barmitteln Grenzen überschritten hätten. Das Argument merkt man sich besser: Bei der inzwischen auch für Deutschland diskutierten Obergrenze für Barzahlungen lässt es sich später für jede beliebige Senkung der ursprünglichen Obergrenze anwenden. „Den Behörden ist aufgefallen, dass Terroristen auch Barzahlungen unter 5.000 Euro getätigt haben ….“)
Reiche Leute stehen bald schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie reisen. Mit einer Rolex am Arm, einer teuren Halskette und einem halbwegs gefüllten Portemonnaie ist die Meldegrenze für „Barmittel“ schnell unbemerkt überschritten. Und selbst wenn sie nicht überschritten wird, aber man nicht den Eindruck macht, als sollten einem solche Präziosen gehören, wird man an der Grenze Freiwild für eifrige oder übereifrige Zöllner. Auch wer künftig mit 6.000 Euro im Gepäck in die Schweiz fährt, um ein gebrauchtes Auto zu kaufen, muss damit rechnen, auf einer internationalen Geldwäsche-Verdachtsliste zu landen, wenn ein Zöllner sein Gepäck durchsucht und er die anschließende hochnotpeinliche Befragung über den Zweck des Geldes nicht hinreichend unterwürfig und mitteilsam über sich ergehen lässt. Dasselbe gilt für einen brilliantberingten alleinreisenden jungen Mann mit Vollbart, der mit 2000 Euro Bargeld in einen interkontinentalen Flug steigen will, für den er ein schweinefleischfreies Essen bestellt hat. Wenn bei der nationalen Meldestelle bereits eine Meldung einer Bank über eine dieser Personen eingegangen sein sollte, weil sie zum Beispiel durch mehrfache Bargeldabhebungen von 990 Euro auffällig geworden ist, dann ist dieser Person ein Dauerplatz auf der Verdachtsliste sicher. Da man nichts davon weiß, dass man auf diese Listen gesetzt wird, kann man Missverständnisse nicht aufklären und kommt auch so gut wie nie wieder von ihr herunter.
Wie für solche unpopulären Maßnahmen üblich, hat die EU-Kommission unter dem Mantel der Verschwiegenheit eine "öffentliche" Online-Konsultation durchgeführt. Irgendwie haben trotz allem 27 EU-Bürger von der Konsultation Wind bekamen, und sich mit Stellungnahmen beteiligt. Auch vier staatliche Stellen, drei Interessengruppen und ein Unternehmen beteiligten sich. (Annex 3)
Wer angesichts der wenig überzeugenden Begründungslage für diese Verordnung denken sollte, hier handele es sich weniger um eine effektive Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung, als um eine Maßnahme zum Ausbau des Überwachungsstaats und zur Zurückdrängung des Bargelds, der könnte sich durch folgende aktuelle Spiegel-Meldung bestätigt fühlen: „Tausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll“. Grund ist, dass Finanzminister Schäuble im Sommer das BKA enteiert und die Sondereinheit zur Geldwäschebekämpfung FIU zum ohnehin überlasteten Zoll verlagert hat, dem zudem noch die entsprechend ausgebildeten Ermittler fehlen. Das tat er gegen den einhelligen Rat aller Fachleute. Die Folge: Von den seither eingegangen 29.000 Geldwäscheverdachtsanzeigen wurden bisher nur gut 4.000 zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden weitergegeben. Dass es der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche dient, wenn man diese überlastete Stelle nun auch noch mit Tausenden Meldungen über Bargeldbewegungen im einstelligen Tausenderbereich zuschüttet, erschließt sich nicht jedem. Ebensowenig erschließt sich, warum man Bargeldnutzung als Indiz für die Erkennung weiterer Terrorverdächtiger hinzuziehen muss, wo doch praktisch alle Terroristen der letzten Zeit den Behörden einschlägig bekannt waren, diese sich aber unfähig zeigten, sie am Begehen der Taten zu hindern.
Sollte aber der Zweck sein, Bargeldnutzer weiter zu verunsichern und als potentielle Kriminelle zu behandeln, sowie das allgemeine Überwachungsnetz engmaschiger zu machen, würde die Verordnung ihren Zweck hervorragend erfüllen.
Mein Dank geht an den Blog Wolf Street, über den ich auf diesen nicht gerade breit publizierten Vorgang aufmerksam wurde.
[12.12.2017]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen