Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 1. Juni 2017

Günther fehlt die Zuverlässigkeit Anleihegläubigerversammlungen durchzuführen....!!!

Donnerstag, 1. Juni 2017

Günther fehlt die Zuverlässigkeit Anleihegläubigerversammlungen durchzuführen....!!!

Bei der letzten Abstimmung Penell hat er  manipuliert und verfälscht.....

Er hat mitten im Abstimmungsprozess den Abstimmzettel ausgetauscht....

im ersten Teil war das Ergänzungsverlagen (Geisselreiter als GV) nicht berücksichtigt....

im zweiten Teil dann aber ja.....

Ist ja auch kein Wunder das er zu solchen Mitteln greift....geht es doch um seine Pfründe als GV.....!!!!!

Ich habe fast den Eindruck Günther (OSA) kann mich nicht leiden.....ist ja auch verständlich denn meine ca eindrittel an der Penellanleihe führt wohl dazu das er als Vertragsvertreter rausgeschmissen wird.....!!!!!


faszinierende Sache


Einkommensteuer | § 50j EStG - neue Antragsvordrucke (BZSt)

Online-Nachricht - Mittwoch, 

Einkommensteuer | § 50j EStG - neue Antragsvordrucke (BZSt)

pictureDas BZSt hat Antragsvordrucke für die Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge gemäß § 50d Abs. 1 EStG i.V.m. DBA und anderen bilateralen Abkommen bei einem Quellensteuersatz von unter 15 % für Zuflüsse ab dem  veröffentlicht.
Hintergrund: Mit Wirkung zum  wurde der § 50j EStG eingeführt. Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sofort einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem zugeflossenen Kapitalerträge nach einem DBA oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren Steuersatz als 15 % unterliegen.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Diese Besonderheiten müssen von den betroffenen Antragstellern ab sofort in einem neuen Antragsvordruck bestätigt und die erforderlichen Erklärungen abgeben werden.
Hinweis:
Der neue Antragsvordruck steht ab sofort in deutscher wie auch in englischer Sprache auf der Homepage des BZSt zur Verfügung.
Quelle: BZSt online (il)
Fundstelle(n):
[GAAAG-46336]

Positiver äußert sich die Behörde über die Entwicklung von Wertpapieren, die mit nationalen Staatsanleihen besichert sind (sogenannte "Sovereign Bond-Backed Securities, SBBS). Mit SBBS sei keine Vergemeinschaftung der Schulden von Mitgliedsländern verbunden, betont die EU-Kommission.

Eurobonds, Verbriefungen und Bewertung von Staatsanleihen

Bei der von der Bundesregierung abgelehnten gemeinsamen Aufnahme von Schulden ("Eurobonds") bleibt die EU-Kommission zurückhaltend: "Eine europäische sichere Anlage wäre ein neues Finanzinstrument für die gemeinsame Emission von Schuldtiteln, das die Integration und die Finanzstabilität stärken würde." Diese Option werfe aber eine Reihe rechtlicher, politischer und institutioneller Fragen auf.
Positiver äußert sich die Behörde über die Entwicklung von Wertpapieren, die mit nationalen Staatsanleihen besichert sind (sogenannte "Sovereign Bond-Backed Securities, SBBS). Mit SBBS sei keine Vergemeinschaftung der Schulden von Mitgliedsländern verbunden, betont die EU-Kommission. Die Arbeiten daran sollen bis 2019 vorangetrieben werden. Um den Markt für solche Wertpapiere in Schwung zu bringen, seien voraussichtlich Änderungen an ihrer Regulierung nötig.
Bis 2025 sollen zudem die Arbeiten daran abgeschlossen sein, wie das Risiko von Staatsanleihen in Bankbilanzen neu gewichtet wird. Bisher werden die Schuldtitel der EU-Länder mit null bewertet. Änderungen an den aktuellen Regeln müssten deshalb behutsam angegangen werden, betonte die EU-Kommission. Andernfalls drohe ein massenhafter Verkauf der jeweiligen Bonds durch die Banken.