Online-Nachricht - Mittwoch,
Einkommensteuer | § 50j EStG - neue Antragsvordrucke (BZSt)

Hintergrund: Mit Wirkung zum wurde der § 50j EStG eingeführt. Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sofort einige Besonderheiten beachten, wenn die ab dem zugeflossenen Kapitalerträge nach einem DBA oder anderen bilateralen Abkommen einem geringeren Steuersatz als 15 % unterliegen.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Diese Besonderheiten müssen von den betroffenen Antragstellern ab sofort in einem neuen Antragsvordruck bestätigt und die erforderlichen Erklärungen abgeben werden.
Hinweis:
Der neue Antragsvordruck steht ab sofort in deutscher wie auch in englischer Sprache auf der Homepage des BZSt zur Verfügung.
Quelle: BZSt online (il)
Fundstelle(n):
[GAAAG-46336]
[GAAAG-46336]
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