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Montag, 25. März 2019

Beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen ZEICHNUNGSVEREINBARUNG DIE HELLENISCHE REPUBLIK Anleihen zu 5,25 Prozent im Wert von EURO 5.000.000.000 mit Fälligkeit am 18. Mai 2012 (OMOLOGA TOU HELLINIKOU DIMOSIOU) An: Credit Suisse First Boston (Europe) Limited (CSFB) EFG Eurobank Ergasias S.A. J.P. Morgan Securities Ltd. Nationalbank von Griechenland S.A.

Beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen
ZEICHNUNGSVEREINBARUNG
DIE HELLENISCHE REPUBLIK
Anleihen zu 5,25 Prozent im Wert von EURO 5.000.000.000 mit Fälligkeit am 18. Mai 2012 (OMOLOGA TOU HELLINIKOU DIMOSIOU)
An: Credit Suisse First Boston (Europe) Limited (CSFB) EFG Eurobank Ergasias S.A.
J.P. Morgan Securities Ltd.
Nationalbank von Griechenland S.A.
SANPAOLO IMI S.p.A., Filiale Athen (zusammen, die Konsortialführer^ Alpha Bank A.E.
BNP Paribas Geschäftsbank von Griechenland S.A.
Deutsche Bank AG London Goldman Sachs International HSBC Bank plc (Filiale Athen) ING Barings/BBL Lehman Brothers International (Europa) Merrill Lynch International Morgan Stanley & Co International Limited Piraeus Bank S.A.
Salomon Brothers International Limited (zusammen mit den Konsortialführern, die Manager)
16. Januar 2002
Sehr geehrte Damen und Herren, Die hellenische Republik
Die hellenische Republik (die Republik) schlägt vor, Anleihen im Wert von EUR 5.000.000.000 zu 5,25 Prozent mit Fälligkeit am 18. Mai 2012 (Omologa tou Hellinikou Dimosiou) (die Anleihen) zu emittieren.
Die Anleihen werden auf den Inhaber lauten und eine Stückelung von EUR 1.000 aufweisen.
Die Anleihen werden in das Buchungssystem der Bank von Griechenland eingebucht und haben die Berechtigung für das Clearing und die Abrechnung durch Euroclear Bank S.A./N.V (Euroclear) und Clearstream Banking, societe anonyme (Clearstream, Luxemburg). Die Bank von Griechenland wird in Bezug auf die Anleihen als Zahlstelle agieren.
Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen wurde ein Emissionsprospekt vom 16.
Januar 2002 vorbereitet (der Emissionsprospekt).
Die Ausführung dieser Vereinbarung im Auftrag aller hieran beteiligten Vertragsparteien gilt als Anerkennung des „IPMA-Agreement among Managers Version 1“ seitens der Manager vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die den Managern zu einem beliebigen Zeitpunkt vor
LV003858.215/17+ Seite 1Beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen
Erhalt des Dokument durch CSFB schriftlich mitgeteilt werden, in dem die Zeichnungsberechtigten der Manager ernannt werden und vor der Ausführung dieser Vereinbarung.
Wir möchten die Vereinbarungen zwischen uns in Bezug auf die Emission festhalten: 1. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung stimmt die Republik hiermit zu, die Anleihen zu emittieren und die Manager stimmen zu, die Anleihen zum Emissionspreis von 99,795 Prozent (der Emissionspreis) der Kapitalsumme der Anleihen zu kaufen. 2.1 Die Republik verpflichtet sich gegenüber den Managern, dass die Anleihen gemäß und entsprechend der Bestimmungen dieser Vereinbarung am 17. Januar 2002 (der Stichtag) gemäß dieser Vereinbarung emittiert werden. 2.2 Die Republik zahlt CSFB im Auftrag der Manager am Stichtag eine kombinierte Verwaltungs- und Übernahmeprovision in Höhe von 0,1 Prozent der Kapitalsumme der Anleihen und eine Verkaufsprovision in Höhe von 0,05 Prozent dieser Kapitalsumme. CSFB verteilt diese Provisionen an die Manager, wie von diesen vereinbart. 3.1 Die Republik bestätigt, sichert zu und gewährleistet gegenüber den Managern, dass: (a) diese Vereinbarung von der Republik ordnungsgemäß zugelassen, ausgeführt und erfüllt wurde und eine gültige und gesetzlich bindende Verpflichtung der Republik darstellt;
(b) die Anleihen von der Republik ordnungsgemäß genehmigt wurden und, sobald diese nach dieser Vereinbarung ordnungsgemäß emittiert und geliefert wurden, eine gültige und gesetzliche bindende Verpflichtung der Republik darstellen; (c) es keine für die Republik bindende Verfassungsbestimmung, noch eine Bestimmung eines Vertrags, einer Konvention, eines Statuts, eines Gesetzes, einer Verordnung, eines Dekrets, eines Gerichtsurteils oder einer ähnlichen Behörde gibt, genauso wenig eine Bestimmung aus einem Vertrag, einer Vereinbarung oder eines Instruments, an dem die Republik oder eine Regierungshörde der Republik als Vertragspartei teilhat, gegen die wesentlich verstoßen wird oder die verletzt wird und die zum Entstehen eines Pfandrechts oder zu einer Behinderung führen würde, oder unter welcher eine Nichteinhaltung oder ein Moratorium zustande kommen würde in Bezug auf die Verpflichtungen der Republik, als Folge der Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch die Republik und die hierin vorgesehene Emission und den Verkauf der Anleihen oder als Folge der Leistung oder Einhaltung von Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Anleihen durch die Republik; (d) alle Einwilligungen, Zustimmungen, Ermächtigungen, Aufträge und Freigaben von allen Regulierungsbehörden, die von der Republik benötigt werden (falls zutreffend) für und in Zusammenhang mit:
(i) der Emission und dem Angebot der Anleihen und der Einhaltung der darin enthaltenen Bedingungen durch die Republik; und (ii) der Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung und der Einhaltung d

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