auf das überaus grosszügige Angebot von Felke (er will uns gnädigerweise die Terminsgebühr schenken/erlassen) will ich nicht eingehen. Wir betreiben bzw lassen es weiter betreiben.
Eine solche Situation in so einem kurzen Abstand eine erneute Meinung vom 4. Senat nach widersprechender BGH-Meinung zu bekommen ist doch eher selten. Ich könnte mir vorstellen das er sich nicht so leicht abbügeln lässt.
Wir können in das Verfahren ja auch die verfassungsrechtlichen Argumente von nn eingehen lassen.
Was ich nicht verstehe, wenn Ausgangsverfahren altem RVG unterliegt wieso kann Felke für den 2. Gang neues RVG anwenden ?
Beste Grüsse
Rolf Koch
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