Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 29. Februar 2016

Steuern Fiskus erkennt Negativzins nicht an Der Bank Negativzinsen zu zahlen ist ärgerlich für den Sparer. Kann er den Verlust wenigstens beim Finanzamt geltend machen?

SteuernFiskus erkennt Negativzins nicht an

Der Bank Negativzinsen zu zahlen ist ärgerlich für den Sparer. Kann er den Verlust wenigstens beim Finanzamt geltend machen?
© DPANegativzinsen kann man nicht absetzen.
Wenn Sparer bei ihrer Bank Negativzinsen zahlen müssen, können sie diese beim Finanzamt nicht als Verlust geltend machen, um sie mit Gewinnen aus anderen Sparanlagen zu verrechnen. Das hat dasBundesfinanzministerium nach Absprache mit den Bundesländern verfügt. Nach Ansicht der Ministerialbeamten handelt es sich bei „negativen Einlagezinsen“ um eine „Art Verwahr- und Einlagegebühr“. Diese sei bei Kapitaleinkünften bereits vom Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro jährlich erfasst.
Darüber hinausgehende Werbungskosten können nach dem Einkommensteuergesetz nicht von den Zinserträgen abgezogen werden, auf die eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag zur pauschalen Abgeltung anfällt (Paragraph 20 Absatz 9).
 
Kann der Sparer Negativzinsen beim Finanzamt geltend machen?
Nach Einschätzung des Ministeriums handelt es sich bei Negativzinsen dagegen nicht um Zinsen im Sinne des Gesetzes. Diese werden dort definiert als „Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens“ – „unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage“ (Paragraph 20 Absatz 1). Hier zahle die Zinsen aber gerade nicht der Kapitalnehmer, sondern der Sparer, also der Kapitalgeber (Az.: IV C 1 – S 2252/08/10004:017). Anders ist dies bei Aktien: Dort können Verluste beim Verkauf mit Gewinnen verrechnet werden, und zwar im selben Jahr oder auch später.

Steuerberater mit Kritik

Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert die Regelung scharf. „Die wirtschaftliche Wertung des Bundesfinanzministeriums ist in Zeiten des ausschließlich politisch motivierten Niedrigzinsniveaus das völlig falsche Signal“, sagte dessen Präsident Harald Elster der F.A.Z.. Sparer seien ohnehin schon die Leidtragenden. „Damit wird der Anlagemotivation nun gänzlich der Garaus gemacht.“ Mit der Entscheidung verschließe die Politik – wie schon bei den Pensionsrückstellungen oder aber dem allgemeinen Zinssatz auf Steuernachzahlungen – die Augen vor den wirtschaftlichen Realitäten.
Mehr zum Thema
Die Europäische Zentralbank verlangt mittlerweile Strafzinsen von Banken, die Geld bei ihr parken. Erste Finanzinstitute in Deutschland geben diese Last mittlerweile an ihre Kunden weiter, bisher aber nur an Geschäftskunden, nicht an Kleinsparer. Auch der Gesundheitsfonds der Krankenkassen musste erstmals Strafzinsen an Banken zahlen, wie die F.A.Z. vergangene Woche schon berichtete.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen