Hallo Rolf,
ich habe gerade den Schriftsatz von Cleary Gotlieb in Deinem Blog gelesen.
Ich bitte Dich zu berücksichtigen, dass Gesetz 4050 von 2012 eigentlich kein Gesetz ist, sondern eine Enzelfallregelung. Es ist ein Einzelfallgesetz, das nur einen Schuldner betrifft, nämlich die Hellenische Republik.
Dieser Schuldner hat privatrechtlich Darlehen aufgenommen und sich damit dem Privatrecht unterworfen.
Mit dem Gesetz 4050 hat der Schuldner (und auch Vertragspartner) in seiner Funktion als Gesetzgeber (also in einer öffentlich rechtlichen Funktion) den Vertragsinhalt geändert.
Gesetz 4050 gilt nicht für alle Anleihen oder alle Anleiheemittenten, sondern allein und ausschließlich für einen Emittenten, nämlich den griechischen Staat.
Hierbei geht es um einen Verstoß gegen grundlegende europäische Rechtsstaatsprinzipien (Präambel der EMRK, Art. 25 Abs. 1 gr. Verfassung und deutsches Grundgesetz):
1) Verstoß gegen das Verbot von Einzelfallgesetzen
2) Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Staat hat als Privater im Rahmen einer Gleichordnung seine Kredite aufgenommen und die Anleihen emittiert. Er darf seine Schuld nicht im nachhinein mit den Mitteln des Staatsrechts (also mit dem öffentlich rechtlichen Instrumentarium) umgestalten.
Meines Erachtens, ist ein Verstoß gegen die ordre public. Es hat gar nichts mit SchVG zu tun, das für alle Anleihen und alle Emittenten gilt.
Mit freundlichen Grüßen
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