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Mittwoch, 2. April 2014

durch diese Akteinsicht erwarte ich Details zum agieren der Spasskasse etc....

Gz.: Q 23-QB 4301-2012/3806

Sehr geehrter Herr Koch,
Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 27.03.2014 und Ihre Nachricht vom 01.04.2014 habe ich erhalten.
Ihr Antrag auf Akteneinsicht wird bereits bearbeitet.
Mein Antwortschreiben sende ich Ihnen auf dem Postweg zu.
Bis dahin bitte ich Sie noch um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
nn



nn

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Regierungsamtmann
Bereich Verbraucherschutz | Recht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fon: +49[0]228 4108-xy
Fax: +49[0]228 4108-xy

Französische Finanztransaktionssteuer und wie die hier örtliche Spasskasse damit umgeht....

Französische Finanztransaktionssteuer

Kaufabrechnung aus Auftragsnummer 395344/30.00 - Peugeot S A 10 Stück über Kurswert €
94,60

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Rechtsanwaltin nn,

in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.02.2014 und unser
diesbezüglich geführtes Telefonat vom 25.03.2014. Nach Rücksprache mit unserem Verband
können wir Ihnen folgende Antwort übermitteln:

Nach Ansicht unseres Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat sich die
gesetzliche Grundlage für den Abzug der französischen Transaktionssteuer nicht geändert.
Warum der eigenständige Bereich S-Broker die diesbezügliche von ihm vertretene
Rechtsauffassung zum 01.042013 geändert hat, ist für unseren Verband nicht nachvollziehbar.
Letztfendlich ist dies aber auch eine eigenständige Entscheidung der selbstständigen
Organisation S-Broker.

Im vergangenen Jahr haben sich die kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände gegen die
italienische und die französische Finanztransaktionssteuer mit einer Beschwerde an die
Europäische Kommission gewendet Die Beschwerde der Verbände war darauf gerichtet, im
Interesse der Mitgliedsinstitute und der Kunden Rechtsklarheit zu gewinnen. Die Europäische
Kommission hat angekündigt, diese Beschwerden abzulehnen. Nach ihrer Ansicht liegt keine
Verletzung der Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie (2008/7 EG) vor. Wir überreichen Ihnen gerne
eine Kopie dieses Antwortschreibens der Europäischen Kommission vom 30.01.2014.
Wir haben die Steuererklärung hinsichtlich der französischen Transaktionssteuer für Ihre
Mandantin nn Koch bereits erstellt und insofern kommt eine Stornierung der entstandenen
Steuer auch nicht in Betracht.
Gleichwohl würden wir uns sicherlich nicht wegen dieses Betrages gerichtlich mit Ihrer
Mandantin auseinandersetzen wollen. Wir wären daher bereit, die Gebühren, die durch diesen
Einzelfall entstanden sind, ausnahmsweise, aber ausdrücklich ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht Ihrer Mandantin auf eigene Kostenrechnung zu erstatten. Eine Erstattung ist aber
nur möglich, wenn Ihre Mandantin bzw. deren Bevollmächtigter über das obengenannte Depot
und auch über andere Depots, die hier im Hause noch für die Familie Koch geführt werden, keine
Papiere mehr erwirbt, die mit dieser Problematik belastet sind. Ihre Mandantin hatte ja durchaus
die Möglichkeit, ihre Geschäfte über den S-Broker laufen zu lassen.
Wir...möchten Sie daher bitten, mit Ihrer Mandantin zu sprechen, ob sie mit dieser
Vorgehensweise einverstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
/j Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
/ - Rechtsstelle -
Stadt- und

Ein Bedankemichschön an RA Jakob Heichele für die Zahlung von 6.250€....ein Koch

es ist immer wieder schön wenn Bargeld ins Haus kommt....besonders aus dieser Provenienz.....

die Sparkassen als Sachwalter des "kleinen Mannes"....und ihr rüpelhaftes Verhalten mit dem Recht und den Kunden......rechtswidrige Pressionen....

VerbraucherschutzFür Sparkasse zeichnet sich bei Scala-Verträgen Niederlage ab

  ·  Die Sparkasse Ulm will ihren Kunden sogenannte Scala-Sparverträge mit guten Zinsen kündigen. Dagegen haben Verbraucherschützer geklagt. Die Kunden könnten Recht bekommen.
© DPAVergrößernMaximal 3,5 Prozent Zinsen bekommen Kunden bei einem Scala-Sparvertrag - das ist der Sparkasse Ulm zu viel.
Im Streit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm sind vor dem Landgericht Ulm am Montag keine Entscheidungen gefallen. Das Gericht legte jedoch seine Rechtsauffassungen dar. Und die sprechen für die Kunden der Bank. In der ersten Verhandlung ging es um die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse. Sie ist der Auffassung, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Sparverträge von rund 4000 Kunden nicht einfach kündigen darf. Die Rechtsanwälte der Sparkasse hatten argumentiert, die Bank habe von einem Kündigungsrecht gesprochen. Dabei hätte sich die Bank aber nicht auf eine Klausel im Scala-Vertrag, sondern auf ein gesetzliches Kündigungsrecht bezogen.
Das Gericht stufte die Vertragsklausel als intransparent und damit als unwirksam ein. Aus ihr gehe nicht hervor, dass eigentlich nur den Scala-Kunden, nicht aber der Sparkasse ein Kündigungsrecht zustehe. Der Erfolg der Klage hänge nun davon ab, ob die Verbraucherzentrale in der Fortsetzung der Verhandlung am 7. Juli beweisen könne, dass sich die Sparkasse auf die Klausel im Vertrag berufen habe. Hierzu soll eine Scala-Kundin vom Gericht als Zeugin vernommen werden. In der zweiten Verhandlung beschäftigte sich das Gericht mit den Klagen eines Anwaltes. Er vertritt 15 Scala-Kunden und wollte prüfen lassen, ob die Sparkasse eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte. Außerdem wollte er vom Gericht die Frage geklärt wissen, ob die Sparkasse die Scala-Verträge ordentlich kündigen kann.
Es zeichnete sich ab, dass die Bank zu Unrecht die Erhöhung der Sparraten verweigerte. Denn das Gericht war der Auffassung, dass eine Änderung der Ratenhöhe jederzeit möglich ist. Zudem geht es davon aus, dass die Sparkasse die Scala-Verträge vor Ablauf der vereinbarten Einzahlzeit nicht kündigen kann.
Am 30. Juni soll im Fall des Anwalts das Urteil verkündet werden. Die Ulmer Sparkasse hat nach Angaben ihres Sprechers die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis genommen. Man ziehe aber in Erwägung, die Urteile in beiden Fällen anzufechten.
Was sind Scala-Sparverträge?
Die Sparkasse Ulm hat mit ihren Kunden zwischen 1993 und 2005 rund 28.000 sogenannte Scala-Sparverträge abgeschlossen. Bei den Scala-Sparverträgen können die Kunden monatliche Einzahlungen vornehmen, die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Zusätzlich zum aktuellen Grundzins erhalten die Sparer stufenweise steigende Bonuszinsen. Nach 20 Jahren liegt der Zinsaufschlag bei einem Höchstwert von 3,5 Prozent. Zudem können die Kunden die monatlichen Raten auf bis zu 2500 Euro erhöhen, jederzeit beliebige Summen abheben, die Sparraten aussetzen oder den Vertrag kündigen.
Von ehemals 28.000 Scala-Verträgen sind noch rund 8000 übrig. Davon ist nach Angaben eines Sprechers der Sparkasse Ulm etwa die Hälfte der Verträge stillgelegt oder mit Kleinstbeträgen bestückt. Diese würden von der Sparkasse nicht angerührt. Den Inhabern der anderen Hälfte habe das Geldinstitut ein Alternativangebot unterbreitet. Sie hätten ihren Scala-Vertrag bislang nicht gegen einen alternativen Vertrag getauscht.

Weil ihr ein hochverzinsliches Sparprodukt zu teuer wurde, hat eine Sparkasse ihre Kunden aus den Verträgen gedrängt. Nun untersucht ein Gericht den Fall – mit Signalwirkung für alle Sparer.

31.03.14

Prozess

Sparkasse will ihr Zinsversprechen brechen

Weil ihr ein hochverzinsliches Sparprodukt zu teuer wurde, hat eine Sparkasse ihre Kunden aus den Verträgen gedrängt. Nun untersucht ein Gericht den Fall – mit Signalwirkung für alle Sparer.Von Anne Kunz und Karsten Seibel

Eine Filiale der Sparkasse Ulm: Der Streit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge wird nun vor dem Landgericht ausgetragen
Foto: dpaEine Filiale der Sparkasse Ulm: Der Streit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge wird nun vor dem Landgericht ausgetragen

Die Scala-Affäre kratzt an der lupenreinen Reputation der deutschen Sparkassen. Weil sie ihr in der Niedrigzinsphase zu teuer wurden, hat die Sparkasse Ulm ihre Kunden und eigenen Mitarbeiter aus hochverzinslichen Sparverträgen gedrängt. Dabei behauptete der Vorstand kühn ein Kündigungsrecht zu haben.
Die Empörung ist groß. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Anwalt Christoph Lang sorgten dafür, dass sich nun das Landgericht Ulm mit dem kundenunfreundlichen Verhalten des Instituts auseinandersetzt. Am ersten Prozesstag zu Wochenbeginn legten beide Parteien ihre Positionen dar.
Die Richterin machte grundsätzlich deutlich, dass die Sparkasse ein Vertragsangebot gemacht hat, an das sie sich halten müsse. Ein Urteil gab es allerdings noch nicht, das Gericht vertagte sich auf Juli. Zunächst soll noch geprüft werden, ob die Sparkasse Kunden tatsächlich mit einer Kündigung gedroht hat.
Angefangen hat alles vor 20 Jahren. Die Ulmer Sparkasse setzte einen Hochzins-Sparvertrag auf, bei dem sie ihren Kunden versprach, zusätzlich zum jeweils aktuellen Zins einen Bonus zu zahlen, der sich wie bei einer Treppe jedes Jahr erhöht und so auf bis zu 3,5 Prozent steigen kann. Die Laufzeit betrug 25 Jahre. Zudem konnten die Kunden die monatlichen Raten auf bis zu 2500 Euro erhöhen, jederzeit beliebige Summen abheben, die Sparraten aussetzen oder den Vertrag kündigen.
Was für die Kunden im Niedrigzinsumfeld paradiesisch war, wurde für das Institut zur Hölle. Bereits 2005 stoppte Sparkassenchef Manfred Oster den Verkauf des Produkts. Doch dann sah sich Oster gezwungen, auch die bereits laufenden Kundenverträge umzuwandeln, weil die unvorhersehbare Zinslast für das Institut gefährlich zu werden drohte.
DIE RICHTIGE GELDANLAGE – TIPPS FÜR BANKKUNDEN
  • Große Auswahl
  • Kritisch bleiben
  • Bedarf überprüfen
  • Schulden tilgen
  • Geld verteilen

Das Geschäftsmodell ist lädiert

Seit die Staatsschuldenkrise tobt und der Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, versucht, den strauchelnden Mitgliedsländern der Währungsunion mitniedrigen Leitzinsen zu helfen, bröckelt das Geschäftsmodell der Sparkassen. Bundesweit sank der Zinsüberschuss aller Sparkassen auf 23 Milliarden Euro.
Die Ulmer sind mit ihren Scala-Verträgen besonders stark getroffen. Einen Großteil der Kunden konnte das Institut mit Alternativangeboten aus den Verträgen locken. Doch etwa 4000 Kunden leisten Widerstand. Ihnen droht die Sparkasse deshalb mit Kündigung.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht dies kritisch. Sie ist der Auffassung, dass die Bank dies nicht darf. Deshalb haben die Verbraucherschützer beim Landgericht Ulm eine Unterlassungsklage eingereicht.
Der Sparkasse soll gerichtlich untersagt werden, sich weiter auf ein Kündigungsrecht zu berufen. Rechtsanwalt Lang will in einer zweiten Verhandlung prüfen lassen, ob die Ulmer Sparkasse eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte.

Bonuszinsen noch nicht bezahlt

"Es steht die Frage im Raum, ob die Sparkasse sich aus einem Sparvertrag lösen darf, obwohl sie die versprochenen Bonuszinsen noch nicht bezahlt hat", sagte Niels Neuhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum Ziel der Klage.
Sollte die Sparkasse als Sieger aus den Rechtsstreitigkeiten hervorgehen, könnte dies durchaus Folgen über Ulm hinaus haben. "Sollte eine Kündigung hier möglich sein, ist dies das Ende des Prämiensparvertrags, wie wir ihn bislang kannten", sagte Nauhauser im Vorfeld der Verhandlung. Aber von einem Erfolg gehe er nicht aus.
Eine Kündigungswelle lukrativer Sparverträge in Deutschland beobachten Verbraucherschützer bislang nicht. "Wir hatten damit gerechnet, dass nach Ulm weitere Sparkassen aktiv werden, um hohe Zinsversprechen aus der Vergangenheit loszuwerden", sagte Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Doch über den Fall Ulm hinaus sei ihr bis heute kein anderer Fall bekannt. Offenbar waren keine Sparverträge so attraktiv aus Kundensicht und so unattraktiv aus Sparkassensicht gewesen wie jene der Sparkasse in Baden-Württemberg. "Die Kunden anderer Sparkassen können sich höchstens darüber ärgern, dass ihr Haus ihnen nie so ein tolles Produkt angeboten hatte", sagte Oelmann.
Dass grundsätzlich die Gefahr gesehen wird, dass auch andere Institute früher oder später in einer Kündigung den letzten Ausweg sehen, zeigt eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Thüringen unter der Überschrift "Nicht unter Druck setzen lassen und auf Vertragserfüllung bestehen".
Betroffene Kunden sollten entsprechende Schreiben ihrer Bank oder Sparkasse nicht einfach hinnehmen. Kunden hätten ein Recht auf Erfüllung ihres langfristig mit dem Geldinstitut vereinbarten konkreten Vertrages.

Auch andere müssen kämpfen

Die Finanzkrise und die sich anschließende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank machen freilich nicht nur der Sparkasse Ulm zu schaffen. Auch Lebensversicherer und Bausparkassen haben mit den Versprechen der Vergangenheit zu kämpfen – mit unterschiedlichem Erfolg.
Während die Lebensversicherer weiterhin an die Garantiezusagen von bis zu vier Prozent aus den 90er-Jahren gebunden sind, das hat die Finanzaufsicht BaFin wiederholt deutlich gemacht, haben Bausparkassen den Gesetzgeber auf ihrer Seite. Sie dürfen Kunden kündigen, die ihre Bausparverträge aus der Hochzinszeit bereits überspart haben.
"Diese Kündigungswelle läuft unverändert weiter, immer wieder wenden sich Verbraucher an uns", sagte Oelmann. Machen könne sie in der Regel nichts, höchstens den Ratschlag geben, den Vertrag bei 80 Prozent stehen zu lassen und nicht voll zu besparen. Dann könne die Bausparkasse auch nicht kündigen.
Von ehemals 28.000 Scala-Verträgen sind noch rund 8000 übrig. Davon ist nach Angaben eines Sprechers der Sparkasse Ulm etwa die Hälfte stillgelegt oder mit Kleinstbeträgen bestückt. Diese würden von der Sparkasse nicht angerührt.
Den Inhabern der anderen Hälfte habe das Geldinstitut ein Alternativangebot unterbreitet. Sie hätten ihren Scala-Vertrag bislang nicht gegen einen anderen getauscht.
Die Bank hat in neuen Konditionen den Scala-Sparern für eine Laufzeit von maximal sieben Jahren Zinsen zwischen 2,0 und 3,75 Prozent angeboten. Kritiker halten die Alternativen für deutlich weniger attraktiv als die Konditionen der Scala-Verträge: Zum Teil gibt es keine monatlichen Einzahlungsmöglichkeiten. Zudem ist die Verfügung über das Guthaben nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Stehen weitere Klagen an?

Rechtsanwalt Lang hat vor wenigen Tagen die Frage aufgeworfen, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Er will seine Klage zu dieser Frage erweitern.
Wann sich das Gericht damit beschäftigen wird, ist noch unklar. Möglicherweise könnte die Sparkasse zu einer Neuberechnung der Zinsen verurteilt werden. Sollte dies der Fall sein, ist nach Angaben des Anwalts zu erwarten, dass die Sparkasse Zinsgutschriften für die Vergangenheit leisten muss.
http://www.welt.de/finanzen/article126418469/Sparkasse-will-ihr-Zinsversprechen-brechen.html

Dienstag, 1. April 2014

Ein rotzfrecher Brief der Rechtsabteilung der Spasskasse Darmstadt // die BAFIN ist bereits eingeschaltet....ein Darmstädter Gericht in kürze....

28.3.2014

Schreiben des Bevollmächtigten Rolf Koch vom 20.03.2014
Depot Nr. 700 xx

Sehr geehrte nn,

mit der Anfrage Ihres Bevollmächtigten werden wieder die bekannten Problematiken von
Lagerstelle oder 3-Punkte-Erklärung aufgegriffen. Die Sach- und Rechtslage ist Ihrem
Bevollmächtigten hier längst bekannt. Wir sind nicht bereit, länger diese Fragen zu beantworten.
Bei den Zinsabrechnungen sehen wir keinerlei Fehler bezüglich der Angabe der Lagerstelle. Dies
wurde uns auch ausdrücklich von der dwpbank bestätigt. Die Sparkasse Darmstadt führt
sämtliche Wertpapiere in einem Account bei Clearstream. Clearstream tritt in diesem Fall als
Zwischenverwahrer auf und nur diesen müssen wir bei Zinsabrechnungen angeben. Weitere
Angaben sind rechtlich nicht verpflichtend. Im übrigen hat ja Ihr Bevollmächtigter Zugriff auf
Clearstream und kann sich seine Fragen selbst beantworten.
Wir werden daher keine Korrektur vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt- und

So funktioniert das Renminbi-Clearing in Frankfurt

So funktioniert das Renminbi-Clearing in Frankfurt

    Von ISABEL GOMEZ
Die Freude, dass der Renminbi endlich nach Frankfurt kommt, ist auch am Montag nach der Verkündung immer noch groß. Der Abteilungsleiter im hessischen Wirtschaftsministerium, der von politischer Seite für die Anbahnung des Abkommens zwischen der Deutschen Bundesbank und der chinesischen Zentralbank zuständig war, habe am Freitag gefeiert, verrät Grünen-Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.
Frankfurt wird der erste europäische Standort für Transaktionen in der chinesischen Währung Renminbi. Und nun steht auch fest, wie genau das Abkommen aussehen wird: „Der nächste Schritt erfolgt jetzt durch die chinesische Seite", sagte Bundesbankvorstand Joachim Nagel. Die People´s Bank of China (PBOC) werde eine chinesische Bank benennen, die in Frankfurt für das Clearing – also die Abrechnung – von Handelsgeschäften zwischen Europa und China verantwortlich zeichnet.
Welche Bank das werden wird, ist noch offen. Alle vier großen, staatlich kontrollierten chinesischen Banken haben Standorte in Frankfurt. In Hongkong, dem ersten Handelsplatz für die Währung außerhalb der Volksrepublik, sind dieIndustrial and Commercial Bank of China, die China Construction Bank und die Agricultural Bank of China nicht zum Zuge gekommen. Dort laufen seit 2009 Renminbi-Geschäfte über eine Tochter der Bank of China. Beobachter sehen die Bank of China daher auch in Frankfurt vorne.
Sowohl Unternehmen als auch Banken können bei der künftigen Clearing-Bank für den Renminbi dann ein Konto eröffnen, über das Geschäfte in Euro und in der chinesischen Währung abgewickelt werden. Das mussten alle Interessenten den Umweg über Hongkong nehmen. Künftig sei der Handel nicht mehr nur den „Big Boys" vorbehalten, formulierte es Lutz Raettig, der Aufsichtsratschef der Investmentbank Morgan Stanley in Deutschland und Sprecher der Marketing-Initiative Frankfurt Main Finance. „Jetzt ist es für die kleinen und mittleren Akteure einfacher. Sie können ihre Geschäfte in der gleichen Zeitzone, in ihrer Währung und in ihrem Rechtsraum abwickeln."
Bundesbankvorstand Nagel rechnet mit der Abwicklung von „einige Milliarden an Volumen" über die neue Clearing-Bank verarbeitet. Er hoffe, dass die Clearing-Bank bis zum Spätherbst ihre Arbeit aufnehme. Laut Nagel könnten die Unternehmen „mehrere Prozent" bei den Kosten sparen, wenn sie ihre Geschäfte mit China nicht mehr über Großbanken in Hongkong abwickeln müssten.
Wenn China den Handel in seiner Währung weiter öffnet – und davon gehen die Konstrukteure des jetzigen Abkommens aus – könnten auch deutsche Banken direkt in Frankfurt als Clearing-Banken einsteigen. Die Deutsche Bank sieht das Abkommen schon einmal als Ergänzung ihres bestehenden Angebots für Unternehmen, Transaktionen in Renminbi abzuwickeln. Das geschah bisher über die Deutsche Bank in Hongkong.
Die Arbeit von Nagel, Raettig und Co. ist also noch nicht beendet. Am Mittwoch tagt die Arbeitsgruppe bei der Bundesbank, im Sommer werde es eine große Renminbi-Konferenz in Frankfurt geben und Ende des Jahres, so kündigte Al-Wazir an, werde er auf eine große Delegationsreise nach China gehen.
Kontakt zum Autor: isabel.gomez@wsj.com
http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303978304579473230847380194.html