Da brauchst du dich nicht zu bedanken. Das ist nach gut unterrichteten Kreisen der vom Landgericht Augsburg festgelegte Ablösebetrag für die 50% Geschäftsanteile der ABDRECO GmbH deines Sohnes. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wolltest du bzw. dein Sohn für diese Anteile vor Kurzem noch Euro 200.000,00 haben . Also ein richtiges Schnäppchen und Familie Koch ist zudem aus der ABDRECO hinaus expediert.
vice versa....da du dich hinter einer Anwaltsfrau versteckt hast hast du dieselben Anwaltsgebühren und dazu die halben Gerichtskosten....also der geschäftsanteil hat dich deutlich mehr als die 6250 € gekostet....denk dran....da du negatives Eigenkapital hast musst du die zweite Hälfte der Einlagen einfordern.....sonst hats u.U. strafrechtliche Konsequenzen.....aber du bist ja schlau genug das zu erkennen....oder lass dich beraten....
Die paar Euro ist im Interesse der ABDRECO und ihrer stillen Gesellschafter hervorragend angelegtes Geld, denn damit ist der Intrigant Koch und seine Mischpoke endgültig aus der Gesellschaft eliminiert.
Da brauchst du dich nicht zu bedanken.
AntwortenLöschenDas ist nach gut unterrichteten Kreisen der vom Landgericht Augsburg festgelegte Ablösebetrag für die 50% Geschäftsanteile der ABDRECO GmbH deines Sohnes. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wolltest du bzw. dein Sohn für diese Anteile vor Kurzem noch Euro 200.000,00 haben .
Also ein richtiges Schnäppchen und Familie Koch ist zudem aus der ABDRECO hinaus expediert.
na ja....wenn die Argys voll zahlen wird die Differenz zu den 200.000 noch durch die ABDRECO gelöhnt werden müssen....
AntwortenLöschendetaillierte Expeditionsdarstellung erfolgt demnächst in lockerer Folge....
Träum weiter.
AntwortenLöschenUnd von den 6.250,00 dürfte nach Abzug der eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten auch nicht mehr viel übrig bleiben.
vice versa....da du dich hinter einer Anwaltsfrau versteckt hast hast du dieselben Anwaltsgebühren und dazu die halben Gerichtskosten....also der geschäftsanteil hat dich deutlich mehr als die 6250 € gekostet....denk dran....da du negatives Eigenkapital hast musst du die zweite Hälfte der Einlagen einfordern.....sonst hats u.U. strafrechtliche Konsequenzen.....aber du bist ja schlau genug das zu erkennen....oder lass dich beraten....
AntwortenLöschenDie paar Euro ist im Interesse der ABDRECO und ihrer stillen Gesellschafter hervorragend angelegtes Geld, denn damit ist der Intrigant Koch und seine Mischpoke endgültig aus der Gesellschaft eliminiert.
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