DATENSCHUTZDer Staat prüft immer mehr private Kontodaten

In den vergangenen 15 Monaten haben Behörden Kontodaten von Privatpersonen so oft abgefragt wie noch nie. Den Kontostand können sie jedoch nicht einsehen.
Ein Bankkunde vor einem Geldautomaten (Archiv)
Ein Bankkunde vor einem Geldautomaten (Archiv)  |  © Angelika Warmuth/dpa
Neben den Finanzämtern lassen besonders häufig Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. Das Bundeszentralamt für Steuern gab an, dass Behörden im Jahr 2013 Einsicht in knapp 142 000 Konten nahmen. Die Zahl verdoppelte sich damit im Vergleich zu 2012. 
Die Behörden können seit 2002 bestimmte Kontodaten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen – etwa um Steuerhinterziehungen und den Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken. Zudem sollen dadurch Finanzströme des internationalen Terrorismus aufgedeckt werden können. Abgefragt werden dürfen unter anderem Namen des Kontoinhabers und die Kontonummer, nicht aber Kontostände und Kontobewegungen.
Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. Sie dürfen Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.  
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die wachsende Zahl der Konto-Abfragen kritisch. Sie sehe den Gesetzgeber "in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen".
Bereits im November vergangenen Jahres hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Praxis kritisiert. Bei den Abfragen fehlten oft die konkreten Begründungen, auch würden die Betroffenen nicht wie vorgeschrieben benachrichtigt.