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Samstag, 19. April 2014

Abwicklung: Die EU führt gemeinsame Standards für die Wertpapierabwicklung und die Zentralverwahrer (Central Securities Depositaries, CSD) ein, die die Abwicklung sicherer machen und die Fragmentierung entlang nationalen Grenzen aufbrechen sollen. Bis heute ist der Sektor national geregelt.

Abstimmungsergebnisse zum Finanzsektor im Überblick
Dienstag, 15. April 2014, 22:17
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Ht. Brüssel ⋅ Ebenfalls am Dienstag gebilligt hat das EU-Parlament folgende Gesetze, für die es eine vorgängige Einigung mit den Mitgliedstaaten gab und die nun politisch unter Dach sind:

Basiskonto: Jede Person, die legal in der EU ansässig ist, erhält unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz einen gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines «Basiskontos» bei einer Bank mit grundlegenden Funktionen (Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen innerhalb der EU). Zudem verlangt die Richtlinie standardisierte Informationen über die Gebühren und Zinsen von Bankkonten, um den Kunden Vergleiche zu ermöglichen. Ferner wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen erleichtert, indem die neue Bank dem Kunden anbieten muss, beim Wechsel im selben Land und in derselben Währung alle Formalitäten für ihn zu erledigen.

«Beipackzettel»: Kleinanlegern (Retail-Kunden) muss künftig ein dreiseitiges Basisinformationsblatt (Key Information Document, KID), eine Art Beipackzettel, ausgehändigt werden, bevor sie einen Vertrag zum Kauf bestimmter Anlageprodukte unterschreiben. Dabei geht es nicht um Investitionen in einzelne Aktien oder Anleihen, sondern in Produkte, die Vermögenswerte «verpacken» (Packaged Retail Investment Products, PRIPS), darunter beispielsweise strukturierte Produkte oder Anlagen auf Versicherungsbasis. Das KID soll den Kunden ermöglichen, die Produkte zu verstehen und zu vergleichen, die Gesamtkosten abzuschätzen und das Risiko-Rendite-Profil zu kennen.

Anlagefonds: Mit einer Novelle der bestehenden Vorschriften für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW, englisch: UCITS) wird in Reaktion auf Erfahrungen während der Madoff-Affäre der Anlegerschutz gestärkt. OGAW sind offene Publikumsfonds, die bestimmte Vorgaben erfüllen und im Gegenzug EU-weit vertrieben werden dürfen. Geklärt und verschärft werden nun unter anderem die Haftung der Verwahrstellen (Depotbanken). Diese haften für den Verlust von Vermögenswerten, die sie für den Fonds aufbewahren. Zudem müssen Boni von Fondsmanagern stärker an den Erfolg des Fonds gebunden (aber nicht gedeckelt) werden.

Abwicklung: Die EU führt gemeinsame Standards für die Wertpapierabwicklung und die Zentralverwahrer (Central Securities Depositaries, CSD) ein, die die Abwicklung sicherer machen und die Fragmentierung entlang nationalen Grenzen aufbrechen sollen. Bis heute ist der Sektor national geregelt.

http://www.nzz.ch/wirtschaft/wirtschafts-und-finanzportal/weitere-abstimmungsergebnisse-zum-finanzsektor-im-ueberblick-1.18285141

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