Brennelementesteuer verfassungswidrigBund muss Milliarden für Atomkraftwerke zurückzahlen
14.04.2014 · Zum 1. Januar 2011 hatte die Bundesregierung eine Steuer auf Brennelemente eingeführt. Das Finanzgericht Hamburg hält diese Steuer für verfassungswidrig. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Von JOACHIM JAHN
Der Fiskus muss den deutschen Kernkraftbetreibern mehr als 2,2 Milliarden Euro zurückzahlen. Das hat das Finanzgericht Hamburg in einer vorläufigen Eilentscheidung festgesetzt. Die Richter halten die Steuer auf Brennelemente, die die schwarz-gelbe Bundesregierung zum 1. Januar 2011 eingeführt hatte, für verfassungswidrig. Denn sie besteuere nicht den Verbrauch der Brennstoffe oder des Stroms, sondern solle die Gewinne der Energieversorger abschöpfen. Damit habe der Bund sich zu Unrecht auf seine Zuständigkeit für Verbrauchssteuern berufen.
Außerdem vermuten sie, dass das „Kernbrennstoffsteuergesetz“ gleich doppelt gegen Europarecht verstößt. In der EU-Energiesteuerrichtlinie sei nämlich das Prinzip der „Output-Besteuerung“ verankert. Dieses verbiete es, neben dem Strom selbst auch noch die Energieerzeugnisse mit Abgaben zu belegen, die zu seiner Produktion eingesetzt werden. Außerdem spreche einiges dafür, dass die Brüsseler Richtlinie über Verbrauchssteuern es den Mitgliedstaaten verbiete, eine Abgabe wie die Brennstoffsteuer neu zu erfinden.
Die Richter verpflichteten die Hauptzollämter, die gezahlten Steuern bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zurückzuzahlen. Außerdem haben sie bereits zuvor wegen ihrer inhaltlichen Bedenken das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Zwei weitere Klagen dieser Art sind vor dem Finanzgericht München anhängig, das eine ähnliche Einschätzung vertritt. Das Finanzgericht von Baden-Württemberg, in dessen Zuständigkeitsbereich zwei weitere Atommeiler liegen, hält das Gesetz hingegen für rechtmäßig.
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