Französische Finanztransaktionssteuer
Kaufabrechnung aus Auftragsnummer 395344/30.00 - Peugeot S A 10 Stück über Kurswert €
94,60
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Rechtsanwaltin nn,
in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.02.2014 und unser
diesbezüglich geführtes Telefonat vom 25.03.2014. Nach Rücksprache mit unserem Verband
können wir Ihnen folgende Antwort übermitteln:
Nach Ansicht unseres Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat sich die
gesetzliche Grundlage für den Abzug der französischen Transaktionssteuer nicht geändert.
Warum der eigenständige Bereich S-Broker die diesbezügliche von ihm vertretene
Rechtsauffassung zum 01.042013 geändert hat, ist für unseren Verband nicht nachvollziehbar.
Letztfendlich ist dies aber auch eine eigenständige Entscheidung der selbstständigen
Organisation S-Broker.
Im vergangenen Jahr haben sich die kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände gegen die
italienische und die französische Finanztransaktionssteuer mit einer Beschwerde an die
Europäische Kommission gewendet Die Beschwerde der Verbände war darauf gerichtet, im
Interesse der Mitgliedsinstitute und der Kunden Rechtsklarheit zu gewinnen. Die Europäische
Kommission hat angekündigt, diese Beschwerden abzulehnen. Nach ihrer Ansicht liegt keine
Verletzung der Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie (2008/7 EG) vor. Wir überreichen Ihnen gerne
eine Kopie dieses Antwortschreibens der Europäischen Kommission vom 30.01.2014.
Wir haben die Steuererklärung hinsichtlich der französischen Transaktionssteuer für Ihre
Mandantin nn Koch bereits erstellt und insofern kommt eine Stornierung der entstandenen
Steuer auch nicht in Betracht.
Gleichwohl würden wir uns sicherlich nicht wegen dieses Betrages gerichtlich mit Ihrer
Mandantin auseinandersetzen wollen. Wir wären daher bereit, die Gebühren, die durch diesen
Einzelfall entstanden sind, ausnahmsweise, aber ausdrücklich ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht Ihrer Mandantin auf eigene Kostenrechnung zu erstatten. Eine Erstattung ist aber
nur möglich, wenn Ihre Mandantin bzw. deren Bevollmächtigter über das obengenannte Depot
und auch über andere Depots, die hier im Hause noch für die Familie Koch geführt werden, keine
Papiere mehr erwirbt, die mit dieser Problematik belastet sind. Ihre Mandantin hatte ja durchaus
die Möglichkeit, ihre Geschäfte über den S-Broker laufen zu lassen.
Wir...möchten Sie daher bitten, mit Ihrer Mandantin zu sprechen, ob sie mit dieser
Vorgehensweise einverstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
/j Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
/ - Rechtsstelle -
Stadt- und
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen