28.3.2014
Schreiben des Bevollmächtigten Rolf Koch vom 20.03.2014
Depot Nr. 700 xx
Sehr geehrte nn,
mit der Anfrage Ihres Bevollmächtigten werden wieder die bekannten Problematiken von
Lagerstelle oder 3-Punkte-Erklärung aufgegriffen. Die Sach- und Rechtslage ist Ihrem
Bevollmächtigten hier längst bekannt. Wir sind nicht bereit, länger diese Fragen zu beantworten.
Bei den Zinsabrechnungen sehen wir keinerlei Fehler bezüglich der Angabe der Lagerstelle. Dies
wurde uns auch ausdrücklich von der dwpbank bestätigt. Die Sparkasse Darmstadt führt
sämtliche Wertpapiere in einem Account bei Clearstream. Clearstream tritt in diesem Fall als
Zwischenverwahrer auf und nur diesen müssen wir bei Zinsabrechnungen angeben. Weitere
Angaben sind rechtlich nicht verpflichtend. Im übrigen hat ja Ihr Bevollmächtigter Zugriff auf
Clearstream und kann sich seine Fragen selbst beantworten.
Wir werden daher keine Korrektur vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt- und
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