BGH-UrteilSchwarzarbeiter muss man nicht bezahlen
10.04.2014 · Schwarzarbeiter zu beschäftigen ist verboten. Was aber, wenn der Auftraggeber doch welche beschäftigt - und nicht zahlt? Kann der Schwarzarbeiter seinen Lohn einklagen? Nein, sagen die Richter des Bundesgerichtshofs.
© DPAIm Schatten: Wer sich in der Schattenwirtschaft beschäftigen lässt, läuft erhebliches Risiko, dass seine Arbeit gar nicht bezahlt wird.
Arbeiter gehen ein erhebliches finanzielles Risiko ein, wenn sie sich schwarz beschäftigen lassen. Denn sie haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe. Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde. Denn: „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“, sagte Kniffka.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerkbetriebs aus Schleswig-Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt 18.800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt. 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen.
Auch für den Auftraggeber ist die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ein großes Risiko, wie seit einem älteren Urteil vom vergangenen August klar ist. Damals hatte der BGH festgestellt: Wenn nach einem Einsatz von Schwarzarbeitern Mängel auftreten, hat der Auftraggeber keinerlei Gewährleistungsansprüche. Macht ein schwarz beschäftigter Handwerker also seinen Job nicht ordentlich, hat der Auftraggeber schlicht Pech gehabt.
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