Ehemaliger VerfassungsrichterAbschaffung von Bargeld ist verfassungswidrig
Ist die Bargeldobergrenze mit dem Grundgesetz vereinbar? Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat da erhebliche Bedenken.
08.02.2016
© FRANK RÖTHHans-Jürgen Papier war bis 2010 der Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier dieser Zeitung. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.
Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“, sagtePapier. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.
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Die Bundesregierung erwägt wie andere europäische Länder eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld einzuführen. Im Gespräch ist ein Limit von 5000 Euro. Befürworter erhoffen sich, auf diese Weise Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung einzudämmen.
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