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Mittwoch, 14. Februar 2018
Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht
Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht
Norbert Haering - norberthaering.de
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute in mündlicher Verhandlung unsere
Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen. Die hessischen
Verwaltungsrichter der zweiten Instanz urteilten, daraus dass das Bundebankgesetz EuroBargeld
zum "alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel" macht, folge keine Pflicht für hoheitliche
Stellen, dieses anzunehmen. Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg.
Der Gerichtshof lies nämlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, was aus
verschiedenen Gründen sehr wichtig ist. Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten
deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren
zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der
gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des
Staates nicht mehr zu akzeptieren.
Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die
einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen
soll. Anders als die unteren Verwaltungsgerichte darf das Bundesverwaltungsgericht nicht ohne
weiteres von der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts abweichen. Will es
das tun, muss es zunächst einen gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte damit
befassen. Das ist wichtig, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Jahrzehnten
konsistent bargeldfreundlich ist. Nach unserer Lesart der BGH-Rechtsprechung ist klar, dass
man mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel jede Geldschuld tilgen kann, soweit nicht vorher auf
freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde.
Die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus.
Bericht zum Urteil von Kassel auf Juris.
Nachtrag: Prometheus - Das Freiheitsinstitut hat dankenswerter Weise zugesagt, auch die
Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht finanziell zu unterstützen.
[13.2.2018]
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