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Montag, 15. August 2016

Leitsatz 1) Erträge aus argentinischen Staatsanleihen in Gestalt sog. GDP-Bonds sind keine steuerpflichtigen Kapitalerträge i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, sondern nicht einkommensteuerbare Vermögenszuflüsse.


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