Update (02.09.2016, 16.05 Uhr): Nach der Deutsche Börse Commodities GmbH hat inzwischen auch die Deutsche Bank eine Stellungnahme abgegeben. Die Deutsche Bank betont in ihrer Stellungnahme gegenüber GodmodeTrader, dass sie selbstverständlich den im Verkaufsprospekt von Xetra-Gold genannten Verpflichtungen inklusive der Auslieferung nachkomme. Entsprechende Aufträge von Deutsche-Bank-Kunden würden entgegengenommen. Wegen der mit der Auslieferung verbunden Kosten empfiehlt die Deutsche Bank aber jeweils die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer Auslieferung. "Sollte es in Einzelfällen dazu gekommen sein, dass dem Wunsch eines des Anlegers nach Aushändigung physischen Goldes nicht sofort entsprochen wurde, wird dies überprüft und eine individuelle Lösung mit dem Kunden gefunden.
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Hier die Stellungnahme in ihrer Gänze:
„Die Deutsche Bank kommt als eines der emissionsbegleitenden Institute selbstverständlich den im Verkaufsprospekt von Xetra-Gold genannten Verpflichtungen nach. Dies schließt die Erfüllung des durch Xetra-Gold verbrieften Lieferanspruchs auf physisches Gold ein. Dies muss über die Hausbank des Anlegers erfolgen, die auch das Depot führt. Entsprechende Aufträge zur Auslieferung nimmt die Deutsche Bank von ihren Kunden entgegen. Es entstehen dem Anleger die im Verkaufsprospekt beschriebenen Kosten, etwa für Formung, Verpackung und den versicherten Transport zur Lieferstelle. Aus diesem Grund empfehlen wir die jeweils individuelle Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer physischen Auslieferung. Sollte es in Einzelfällen dazu gekommen sein, dass dem Wunsch eines des Anlegers nach Aushändigung physischen Goldes nicht sofort entsprochen wurde, wird dies überprüft und eine individuelle Lösung mit dem Kunden gefunden.“
Artikel vom 01.09.2016, 16:32 Uhr:
Der gestrige Artikel "Xetra-Gold: Doch nur ein Fetzen Papier?" hat große Wellen geschlagen: Nicht nur, dass GodmodeTrader unter anderem von der an der Wall Street einflussreichen Finanzwebseite "Zero Hedge" zitiert wurde. Auch bei der Deutschen Bank und bei der Deutschen Börse hat der Artikel intern für einigen Wirbel gesorgt, wie an Godmode-Trader herangetragen wurde.
Die Deutsche Börse Commodities GmbH hat inzwischen eine recht schwammig formulierte Stellungnahme zur physischen Auslieferbarkeit von Xetra-Gold veröffentlicht. Die entscheidenden Sätze lauten: "Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen."
Mit anderen Worten: Es hängt laut Deutsche Börse Commodities von der jeweiligen Bankfiliale ab, ob die physische Auslieferung durchgeführt werden kann. In einem telefonischen Gespräch wollte die Deutsche Börse Commodities GmbH gegenüber Godmode-Trader keine weiteren Angaben dazu machen, ob die physische Auslieferung erfahrungsgemäß in den meisten Bankfilialen durchführbar ist oder nicht. Auch konnte die Deutsche Börse Commodities GmbH auf Nachfrage keine Bank nennen, bei der die Auslieferung aktuell problemlos klappt.
Fazit: Der eigentlich mit Xetra-Gold erworbene Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften Goldes ist eher theoretischer Natur: Nur wenn die jeweilige Bankfiliale auch mitspielt, ist eine physische Auslieferung möglich. Misstrauische Gold-Anleger sollten Xetra-Gold als weitere Form von Papiergold und nicht als eine physische Goldanlage betrachten.